Abstand mit Drohneneinsatz überprüft

BAB 24/Neuruppin

Ostprignitz-Ruppin

Kategorie
Verkehr
Tags
Ordnungswidrigkeiten
Straßenverkehr
Datum
22.03.2022

Im Zusammenwirken mit dem Krad- und Eskortendienst („KED“) und der Drohneneinsatz- und Abwehrgruppe („DEAG“) führten Beamte der Verkehrspolizei der Polizeidirektion Nord gestern zwischen 09.30 Uhr und 13.30 Uhr Abstandskontrollen bei Lkw zwischen den Anschlussstellen Neuruppin und Herzsprung in Richtung Hamburg durch. Insgesamt 26 Lkw-Fahrer unterschritten den Mindestabstand von 50 Metern mit ihren Fahrzeugen. Nach dem Feststellen des Verstoßes kontrollierten die Beamten die Lkw. Der Verstoß wurde mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister sanktioniert und auf die Gefahren bei der Unterschreitung des Mindestabstandes hingewiesen. Ein deutscher Fahrer hielt mit seinem Gespann nur 15 Meter Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug. Bei einem Sattelzug aus Polen stellten die Beamten derart viele technische Mängel an der Lenk- und Bremsanlage fest, dass ein Gutachter angefordert werden musste. Der Sachverständige stufte das Fahrzeug als absolut verkehrsunsicher ein. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Der Lkw-Fahrer musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro bezahlen. Ein Lkw wies eine mangelhafte Ladungssicherung auf, die nachgesichert werden musste.

  • 22.03.2022 PD Nord Abstand Drohne.png

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