Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde ein 39-jähriger Berliner mit seinem PKW angehalten. Im Zuge dessen nahmen die Beamten erheblichen Atemalkoholgeruch in der Atemluft beim Betroffenen wahr. Nach anfänglichem weigern, konnte er doch überzeugt werden, einen Vortest zur Bestimmung des Alkoholgehaltes in der Atemluft durchzuführen. Dieser ergab einen Wert von 1,63 Promille. Damit ist der Verdacht der absoluten Fahruntüchtigkeit, ab 1,10 Promille, gegeben. Die Fahrt des Verkehrsteilnehmers war damit beendet. Es wurde eine Blutprobe zur Bestimmung des gerichtsverwertbaren Wertes zur Alkoholisierung des Fahrers entnommen und der Führerschein beschlagnahmt.
Der Verkehrsteilnehmer muss sich nun vor Gericht verantworten.