20. Welt-Antikorruptionstag

Korruption erfolgreich entgegenwirken

Potsdam

Überregional

Kategorie
Daten und Fakten
Datum
08.12.2023

Seit dem 9. Dezember 2003 wird jährlich der Welt-Antikorruptionstag begangen. In diesem Jahr feiert der Internationale Tag gegen Korruption nunmehr sein 20-jähriges Bestehen. Mit diesem Tag soll an das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) vom 31.Oktober 2003 erinnert und auf die Gefahren, das Ausmaß und die Konsequenzen von Korruption hingewiesen werden.

Innenminister Michael Stübgen: „Korruption ist ein grenzenloses Übel und schädigt das Gemeinwohl. Korruption behindert die Innovationskraft der Wirtschaft und untergräbt das Vertrauen der Menschen in die Funktionsfähigkeit und Integrität der öffentlichen Verwaltung. Wichtige Faktoren für eine erfolgreiche Korruptionsprävention und -bekämpfung sind daher Transparenz und gemeinschaftliches Engagement von Bürgerschaft, Politik, Verwaltung und Wirtschaft.“

Das UN-Übereinkommen wurde mittlerweile von 190 Vertragsparteien unterzeichnet (Stand: 10. Oktober 2023). Darin verpflichten sich die beigetretenen Länder, verschiedene Formen der Korruption zu bestrafen und bei deren Bekämpfung international zusammenzuarbeiten. Es umfasst fünf Hauptbereiche: Präventivmaßnahmen, Kriminalisierung und Strafverfolgung, internationale Zusammenarbeit, Vermögensabschöpfung sowie technische Hilfe und Informationsaustausch. Die Konvention deckt die unterschiedlichen Formen von Korruption ab. Hierzu gehören insbesondere Bestechung, Vorteilsgewährung, Einflussnahme, Amtsmissbrauch und verschiedene Korruptionshandlungen im privaten Sektor.

Korruption wirkt sich negativ auf alle Bereiche der Gesellschaft aus, ist eng mit Konflikten und regionaler Instabilität verflochten, gefährdet die soziale und wirtschaftliche Entwicklung und untergräbt demokratische Institutionen und Rechtsstaatlichkeit. Auf dem aktuellen Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) von Transparency International, einer gemeinnützigen und parteipolitisch unabhängigen Bewegung, die sich dem globalen Kampf gegen die Korruption verschrieben hat, erreicht Deutschland 79 von 100 Punkten. Der CPI gibt den Grad der wahrgenommenen Korruption wieder. Je höher die Punktzahl eines Landes ist, desto integrerer ist sein Ruf. Unter den gelisteten 180 Ländern rangiert Deutschland auf Platz 9 der Rangliste.

Am 3. März 2005 gründeten das Innenministerium und das Justizministerium des Landes Brandenburg die ressortübergreifende gemeinsame Ermittlungsgruppe Korruption (GEG Korruption), in welcher die Schwerpunktabteilung der Staatsanwaltschaft Neuruppin und das LKA 138 konzentriert mit landesweiter Zuständigkeit Korruptionsstraftaten verfolgen.

Das Landeskriminalamt des Landes Brandenburg veröffentlicht jährlich das Lagebild „Korruptionskriminalität im Land Brandenburg“. Es richtet sich in erster Linie an die politische und polizeiliche Führungs- und Entscheidungsebene und soll dazu beitragen, das Gefahren- und Schadenspotenzial von Korruption und deren Bedeutung für die Kriminalitätslage im Land Brandenburg einzuschätzen und den erforderlichen Handlungsbedarf zu erkennen.

Dem Lagebild für das Jahr 2022 zufolge ist die Anzahl der Korruptionsverfahren im Vergleich zum Vorjahr um 125 auf 55 Verfahren (2021: 180 Verfahren) bzw. um 69,4 %, das diesbezügliche Straftatenaufkommen um 683 auf 190 Fälle (2021: 873 Fälle) bzw. um 78,2 %, gesunken. Dieser Rückgang ist vor allem auf statistische Effekte zurückzuführen, da sich einzelne Umfangsverfahren mit der Erfassung einer hohen Anzahl von Einzelfällen in den jeweiligen Jahren statistisch stark auswirken, was im Vorjahr 2022 ebenfalls zu beobachten war. In der langjährigen Betrachtung ist ohnehin die Tendenz zu beobachten, dass sich das beobachtete Geschehen auf Sachverhalte komplexer struktureller Korruption konzentriert, für deren Aufklärung die Strafverfolgungsbehörden auf Hinweisgeber angewiesen sind. 

Den Schwerpunkt der Korruptionsermittlungen bildeten dabei erneut Fälle der strukturellen Korruption, insbesondere klassische Bestechungs- und Bestechlichkeitsdelikte im Zusammenhang mit dienstpflichtwidrigen Handlungen von tatbereiten Nehmern (Amtsträgern). Bei der Betrachtung der tatverdächtigen Geber fällt auf, dass die Bauwirtschaft mit 20 % den größten Anteil einnimmt und der Anteil der privaten Geber nach einem Hoch im Vorjahr wieder deutlich gesunken ist. Der Hauptzielbereich der korruptiven Handlungen bleibt unverändert die öffentliche Verwaltung.

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Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Pressemitteilung vom 08.12.2023

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