Freitagabend stellten Polizeibeamte auf einem Parkplatz eines Einkaufsmarktes eine Personengruppe fest, aus der heraus ein 21-jähriger Mann den „Hitlergruß“ zeigte.
Gegen den erheblich angetrunkenen Mann wurde ein Strafverfahren wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a des Strafgesetzbuches eingeleitet.
Freitag, 11.04.2025, 20:10 Uhr