Am Montagnachmittag, 31. Juli 2017, 14:15 – 14:45 Uhr, haben unbekannte Täter einen auf einer Koppel befindlichen Hengst, mit einem unbekanntem Werkzeug verletzt. Der/Die Täter fügten dem Tier im Bereich der Nase eine Schnittverletzung von etwa 10cm Länge und 2cm Tiefe zu. Zwei weitere Pferde, die sich zur Tatzeit auf der Koppel befanden wurden nicht verletzt. Das verletzte Pferd wurde noch auf der Koppel von einem Tierarzt versorgt. Dabei konnte festgestellt werden, dass die Verletzung nicht lebensbedrohlich sind.
Am Tatort wurden Spuren gesichert. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlung zum Verstoß gegen das Tierschutzgesetz in Verbindung mit einer Sachbeschädigung aufgenommen. Ihre Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Brandenburg, unter der Telefonnummer: 03381 560-0 entgegen.