Kriminalpolizei bittet um Mithilfe

Finsterwalde

Elbe-Elster

Kategorie
Gesuchte Straftäter
Tags
Diebstahl
Gewalt
Datum
28.03.2024

Wer erkennt die abgebildete Person?Wer erkennt die abgebildete Person? Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe bei der Aufklärung eines räuberischen Diebstahls. Am 26. September 2023 hatte ein Ladendieb die Mitarbeiterin eines Textildiscounters in der Leipziger Straße angegriffen und verletzt, nachdem er bei einem Diebstahl gestellt wurde. Die Angegriffene musste ihre Verletzungen in einem Krankenhaus versorgen lassen. Im Rahmen der bisherigen Ermittlungen konnte der Tatverdächtige nicht identifiziert werden. Gemeinsam mit der Geschädigten ist jedoch ein sogenanntes Phantombild erstellt worden. Mit diesem wendet sich die Kriminalpolizei nun auf Beschluss eines Richters an die Öffentlichkeit und fragt:

  • Wer erkennt die abgebildete Person?
  • Wer kann Hinweise zum gegenwärtigen Aufenthaltsort des Tatverdächtigen geben?

Die Geschädigte beschrieb die abgebildete Person als etwa 30 bis 40 Jahre alt, 170 bis 180 Zentimeter groß und schlank. Die Person hatte zum Zeitpunkt der Tat mittelbraune Haare. Sie trug eine grüne Jacke mit Kapuze und führte einen grauen Rucksack bei sich.
Mit Ihren sachdienlichen Hinweisen wenden Sie sich bitte an die Polizeiinspektion Elbe-Elster in Finsterwalde unter der Telefonnummer 03531 7811227. Hinweise nimmt die Polizei des Landes Brandenburg auch hier im Internet unter dem Link "Einen Hinweis geben" entgegen.

 


Ausgangsmeldung vom 27.09.2023:
Rabiater Ladendieb, Finsterwalde, (EE)
Am Dienstag sorgte gegen 16:30 Uhr ein Ladendieb in einem Discounter in der Leipziger Straße für einen Polizeieinsatz. Der unbekannte, etwa 30 Jahre alte Mann war den Angestellten durch sein Verhalten aufgefallen und angesprochen worden. Als er seinen Rucksack öffnen sollte, um den Inhalt vorzuzeigen, griff er eine Angestellte an. Die 57-jährige Frau wurde umgestoßen, so dass sie stürzte und sich Verletzungen zuzog, die der medizinischen Versorgung im Krankenhaus bedurften. Neben der Einleitung des Ermittlungsverfahrens wurden umgehend Fahndungsmaßnahmen veranlasst, die jedoch bisher nicht zum Auffinden des Täters führten.

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