Der Alkohol im Straßen-Verkehr ist nicht gut.
In Deutschland und in vielen Ländern in Europa
bestraft man betrunkene Fahrzeug-Fahrer.
Sie müssen hohe Geldstrafen bezahlen
oder den Führerschein abgeben.
Manche Fahrzeug-Fahrer
müssen ins Gefängnis gehen.
In vielen Ländern in Europa
gibt es eine Promille-Grenze.
Mit dem Begriff Promille
meinen wir die Menge vom Alkohol,
die jemand bei der Messung im Blut hat.
Promille ist eine Zahl.
Die Zahl zeigt: Wie viel Alkohol Sie
im Blut haben.
Eine kleine Zahl zeigt:
Sie haben wenig Alkohol getrunken.
Eine große Zahl zeigt:
Sie haben viel Alkohol getrunken.
Auf der Seite von der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
können Sie mit dem Promille-Rechner
die Promille-Zahl im Blut ausrechnen.
Sie müssen dafür angeben:
Welche Sorte Alkohol Sie getrunken haben.
In Rumänien, Ungarn, Tschechien
und in der Slowakei
liegt die Promille-Grenze sogar bei 0,0 Promille.
In Polen und Schweden
liegt die Promille-Grenze bei 0,2 Promille.
In den meisten Staaten
liegt die Promille-Grenze bei 0,5 Promille.
Nur in Großbritannien und Malta
liegt die Obergrenze bei 0,8 Promille.
Für Fahranfänger und Berufs-Kraftfahrer
gibt es teilweise niedrigere Promille-Grenzen.
Was wir für Sie tun können:
Wir erinnern die Fahrer oft daran,
dass sie unter Alkohol nicht fahren dürfen.
Wir machen Alkohol-Kontrollen.
Wir erzählen in unseren Veranstaltungen
über die schlimmen Folgen
vom Alkohol im Straßen-Verkehr.
Woran Sie denken sollten:
Es gibt eine absolute Fahr-Untüchtigkeit
und eine relative Fahr-Untüchtigkeit.
Das sind Rechts-Begriffe.
Absolute Fahr-Untüchtigkeit
Es gibt Promille-Grenzen
für die absolute Fahr-Untüchtigkeit:
- Ab 1,1 Promille bei Kraft-Fahrern,
Mofa-Fahrern und Fahrern
von geschleppten Kraft-Fahrzeugen, - ab 1,6 Promille bei Rad-Fahrern
und Fahrern von Leicht-Mofas, - ab 1,1 Promille bei Fahrern
eines Sport-Motorboots, - ab 1,6 Promille bei Fahrern
eines Elektro-Rollstuhls.
Relative Fahr-Untüchtigkeit bedeutet:
- Jemand hat weniger Alkohol im Blut
als die Promille-Grenze
für die absolute Fahr-Untüchtigkeit, - die Umstände zeigen,
dass jemand genau durch den Alkohol
nicht richtig fahren kann:
Die Umstände sind zum Beispiel:
- Wenn jemand noch sehr jung
oder sehr alt ist. - Wenn jemand übermüdet ist.
- Wenn jemand krank ist.
Die relative Fahr-Untüchtigkeit
kann man schon bei 0,3 Promille haben.
Wenn Sie in solcher Situation sind,
suchen Sie vielleicht einen fachlichen Rat.
Dann sollten Sie zum Beispiel
einen Anwalt anrufen.
Wie geht es weiter?
Den Fall bearbeitet
die Zentrale Bußgeld-Stelle der Polizei
oder eine andere zuständige Stelle der Polizei.
Dann übergibt die Polizei den Fall
an die Staats-Anwaltschaft.
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Wer hat an diesem Text
in Leichter Sprache mitgearbeitet?
Der Original-Text in schwerer Sprache
wurde im Polizeipräsidium verfasst.
Die Übersetzung in Leichte Sprache
hat die Landeswebredaktion geschrieben.
Der Text wurde durch eine Prüfgruppe
auf Verständlichkeit geprüft.
In Zusammen-Arbeit mit dem
Grundbildungs-Zentrum Potsdam.
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