Ihr Fahrrad wurde gestohlen?             

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Leichte Sprache
Datum
03.11.2022

Wenn Ihr Fahrrad gestohlen wurde:

 

Rennrad Damit die Polizei ermitteln kann,

müssen Sie den Diebstahl der Polizei melden

und eine Straf-Anzeige erstatten!

 

Sie können die Straf-Anzeige so erstatten:

  • Am Computer (Online-Anzeige)
  • Schriftlich per Post oder
  • Persönlich an der Polizeiwache.

 

Wenn Sie die Straf-Anzeige erstattet haben,

bekommen Sie eine Anzeigen-Bestätigung

oder eine Vorgangs-Nummer.

Diese Nummer heißt Vorgangs-Nummer.

ID steht für Identifikations-Nummer.

Die Anzeigen-Bestätigung und

die Vorgangs-Identifikationsnummer

sind wichtig für Ihre Versicherung.

 

Daran sollen Sie denken:

Wenn Sie die Straf-Anzeige erstatten,

brauchen Sie:

  • Ihren Personal-Ausweis
  • Kaufvertrag oder Rechnung für das Fahrrad
  • Fahrradpass (falls vorhanden) oder
  • Identifikations-Nummer vom Fahrrad

Überlegen Sie auch:

  • Wann wurde das Fahrrad gestohlen?
  • Wo wurde das Fahrrad gestohlen?
  • Wie wurde das Fahrrad gestohlen?

 

Wie geht es weiter?

Die Polizei entscheidet,

was zuerst zu tun ist.

Die Polizei kann zum Beispiel

zuerst nach dem Fahrrad fahnden.

 

Wenn Sie die Straf-Anzeige erstattet haben,

ermittelt die Kriminal-Polizei,

was mit dem Fahrrad passiert ist.

 

Wenn die Polizei noch Fragen an Sie hat,

wird ein Sachbearbeiter Sie anrufen oder anschreiben.

 

Wenn Sie sich auch später an wichtige Sachen

zu dem Diebstahl erinnern,

rufen Sie die Polizei an

oder schreiben Sie die Polizei an.

Nennen Sie immer die Vorgangs-Nummer
(Vorgangs-ID: Vorgangs-Identifikations-Nummer).

Sie erfahren denn den Namen und die Telefon-Nummer

von Ihrem Sachbearbeiter bei der Kriminal-Polizei.

 

Wenn Sie die Straf-Anzeige am Computer erstatten,

können Sie mitteilen,

dass Sie den Kontakt zur Polizei wünschen.

Dann erstellen Sie ein Nutzer-Konto.

Mit den Nutzer-Daten können Sie immer wieder anmelden

und sehen, wie weit die Ermittlung ist.

Wenn die Kriminal-Polizei nicht mehr ermittelt,

gibt sie den Fall  an die Staats-Anwaltschaft ab.

Die Staats-Anwaltschaft schreibt Sie dann an

und sagt Ihnen, was die Ermittlung der Polizei ergab.

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Wer hat an diesem Text
in Leichter Sprache mitgearbeitet?

Der Original-Text in schwerer Sprache

wurde im Polizeipräsidium verfasst.            

Die Übersetzung in Leichte Sprache

hat die Landeswebredaktion geschrieben.    

 

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