Ihr Fahrzeug wurde gestohlen?
- Rufen Sie die Polizei: 110
- Nennen Sie das Kennzeichen
von Ihrem Auto! - Erstatten Sie eine Straf-Anzeige!
Sie können die Straf-Anzeige so erstatten:
- am Computer (Online-Anzeige)
- schriftlich per Post oder
- persönlich an der Polizeiwache
Wenn Sie die Straf-Anzeige erstattet haben,
bekommen Sie eine Anzeigen-Bestätigung
oder eine Vorgangs-Nummer.
Diese Nummer heißt Vorgangs-ID.
ID steht für Identifikations-Nummer.
Diese Nummer ist Ihrem Auto zugeordnet.
Die Anzeigen-Bestätigung und
die Vorgangs-Identifikations-Nummer
sind wichtig für Ihre Versicherung.
Das macht die Polizei:
Die Polizei schreibt das Auto
zur Fahndung aus
und sucht nach dem Auto.
Die Polizei ermittelt,
wer das Auto gestohlen hat
und wo das Auto ist.
Daran sollen Sie denken:
Wenn Sie die Straf-Anzeige erstatten,
brauchen Sie Ihren Personal-Ausweis und
zwei Teile der Zulassungs-Bescheinigung.
Teil 1 heißt Zulassungs-Bescheinigung 1.
Teil 2 heißt Zulassungs-Bescheinigung 2.
Wenn Sie noch die Kennzeichen-Tafel
vom Auto haben,
geben sie diese der Polizei.
Sie bekommen eine Kopie der Straf-Anzeige.
Zeigen Sie diese Kopie
bei der zuständigen Zulassungs-Stelle!
Das ist die Kfz-Zulassungs-Stelle.
In Leichter Sprache heißt das
Kraft-Fahrzeug-Zulassungs-Stelle.
Dort nimmt man Ihr Auto außer Betrieb.
Das heißt: Ihr Auto
wird nicht mehr zugelassen
und niemand darf es fahren.
Zeigen Sie auch hier
die Kennzeichen-Tafel vom Auto!
Sagen Sie Ihrer Versicherung,
dass Ihr Auto gestohlen wurde!
Wie geht es weiter?
Die Polizei sucht nach Ihrem Auto.
Wenn Sie die Straf-Anzeige erstattet haben,
ermittelt die Kriminal-Polizei,
was mit dem Auto passiert ist.
Wenn die Polizei noch Fragen hat,
wird ein Sachbearbeiter Sie anrufen
oder anschreiben.
Wenn Sie sich auch später
an wichtige Sachen zu dem Diebstahl erinnern,
rufen Sie die Polizei an
oder schreiben Sie die Polizei an.
Nennen Sie immer die Vorgangs-ID
das heißt die Vorgangs-Identifikations-Nummer.
Sie erfahren dann
den Namen und die Telefon-Nummer
von Ihrem Sachbearbeiter
bei der Kriminal-Polizei.
Wenn Sie die Straf-Anzeige
am Computer erstatten,
können Sie mitteilen,
dass Sie den Kontakt zur Polizei wünschen.
Dann erstellen Sie ein Nutzer-Konto.
Mit den Nutzer-Daten
können Sie sich jeder Zeit wieder anmelden
und sehen, wie weit die Ermittlung ist.
Wenn die Kriminal-Polizei
nicht mehr ermittelt,
gibt sie den Vorgang
an die Staats-Anwaltschaft ab.
Die Staats-Anwaltschaft
schreibt Sie dann an
und sagt Ihnen,
was die Ermittlung der Polizei ergab.
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Wer hat an diesem Text
in Leichter Sprache mitgearbeitet?
Der Original-Text in schwerer Sprache
wurde im Polizeipräsidium verfasst.
Die Übersetzung in Leichte Sprache
hat die Landeswebredaktion geschrieben.
Der Text wurde durch eine Prüfgruppe
auf Verständlichkeit geprüft.
In Zusammen-Arbeit mit dem
Grundbildungs-Zentrum Potsdam.
Das Zeichen für Leichte Sprache ist von
Inclusion Europe.
So spricht man das: in klu schyn ju rop.
Sie bekommen im Internet mehr Infos
über Inclusion Europe.
Weitere Informationen unter www.leicht-lesbar.eu