Sie wurden geblitzt?

Artikel in Leichter Sprache


Wenn Sie ein Fahrzeug zu schnell fahren,
können Sie „geblitzt“ werden.

Die Straßen-Verkehrs-Ordnung regelt,
wie schnell man auf den Straßen
und Autobahnen fahren darf.

Die Polizei und die Ordnungs-Behörden
überprüfen die Geschwindigkeit
mit speziellen Geschwindigkeits-Mess-Geräten.

 

Blitzer auf der AutobahnBlitzer auf der Autobahn Wenn Sie zu schnell fahren,
macht das Gerät ein Foto.

Das nennt man dann
ein Blitzer-Foto.

Oder man sagt,
dass man „geblitzt“ wurde.

Das Foto ist für die Behörden ein Beweis,
dass der Fahrer die Regeln
der Straßen-Verkehrs-Ordnung
nicht beachtet hat.

Die Abkürzung für
die Straßen-Verkehrs-Ordnung ist:  StVO

 

Im Artikel 1 der Straßen-Verkehrs-Ordnung steht:

  • Die Verkehrs-Teilnehmer sollen
    im Straßen-Verkehr immer vorsichtig sein!
  • Die Verkehrs-Teilnehmer sollen
    auf Andere im Straßen-Verkehr
    Rücksicht nehmen!
  • Die Verkehrs-Teilnehmer sollen
    Andere im Straßen-Verkehr
    nicht schädigen!
  • Die Verkehrs-Teilnehmer sollen
    Andere nicht gefährden!
  • Die Verkehrs-Teilnehmer sollen
    Andere nicht behindern!
  • Die Verkehrs-Teilnehmer sollen
    Andere nicht belästigen!

Die Abkürzung für den Artikel 1
der Straßen-Verkehrs-Ordnung ist: §1 StVO.

Damit die Verkehrs-Teilnehmer
diese Regeln einhalten,
wurden zusätzliche Regelungen festgelegt.

 

Die Verkehrs-Teilnehmer sollen
die Geschwindigkeits-Regeln beachten.

Zum Beispiel die Regeln
zu den zulässigen Höchst-Geschwindigkeiten.

Das regelt der Artikel 3
der Straßen-Verkehrs-Ordnung.

Die Abkürzung dafür ist: §3 StVO.

 

Die Verkehrs-Teilnehmer sollen
auch die Regeln zum Verhalten an der Ampel,
am Dauer-Zeichen
und beim Grünen Pfeil beachten.

Das regelt der Artikel 37
der Straßen-Verkehrs-Ordnung.
Die Bezeichnung dafür ist: §37 StVO

 

Woran Sie denken sollten:

 

Wenn man diese Regeln nicht beachtet, 
begeht man eine Ordnungs-Widrigkeit.

Das sagt der Artikel 49
der Straßen-Verkehrs-Ordnung.
Die Abkürzung dafür ist: §49 StVO.

Dann muss man Bußgeld bezahlen.

Die Bußgeld-Katalog-Verordnung
regelt das.

Die Abkürzung für
die Bußgeld-Katalog-Verordnung ist BKatV.
Der Bußgeld-Katalog ist gültig seit 01.04.2013.

 

Wie geht es weiter?

Wenn Sie zu schnell gefahren sind:

  • Sie müssen 10 Euro bis zu 680 Euro
    Bußgeld bezahlen
  • Sie bekommen bis zu 2 Punkten
  • Sie bekommen bis zu 3 Monaten
    Fahr-Verbot. 

Wenn Sie über die rote Ampel gefahren sind:

  • Sie bekommen das Bußgeld
    von 90 Euro bis 360 Euro
  • Sie bekommen 2 bis 3 Punkte
  • Sie bekommen bis zu 1 Monat
    Fahr-Verbot.

 

Wenn Sie die Regeln
der Straßen-Verkehrs-Ordnung
überhaupt nicht beachten,
können Sie sich strafbar machen.

Die Polizei und die Staats-Anwaltschaft
prüfen das.

Die Strafe für die Gefährdung
des Straßen-Verkehrs
ist eine Geld-oder Freiheits-Strafe.

Das regelt der Artikel 315c
des Strafgesetz-Buches.
Die Abkürzung dafür ist: § 315c

 

Manchmal bekommt der Fahrer
eine Verwarnung.


Dann muss er das Verwarngeld einzahlen.
Das Verwarngeld ist für Vergehen bis zu 35€.

Die Verwarnung ist nur dann wirksam,
wenn der Fahrer das Verwarngeld
innerhalb der angegebenen Frist
und bei der bezeichneten Stelle einzahlt.

Das regelt der Artikel 56 Absatz 2
des Ordnungs-Widrigkeiten-Gesetzes.
Die Abkürzung dafür ist: § 56 Abs. 2 OWiG

 

Der Fahrer kann dem Bußgeld-Bescheid
innerhalb von zwei Wochen
widersprechen.

Wenn er das nicht macht,
gibt er seine Schuld zu.

Dann wird der Bußgeld-Bescheid
rechts-kräftig.

Das regelt der Artikel 67 Absatz 1
des Ordnungs-Widrigkeiten-Gesetzes.
Die Abkürzung dafür ist: § 67 Abs. 1 OWiG

 

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Wer hat an diesem Text
in Leichter Sprache mitgearbeitet?

Der Original-Text in schwerer Sprache
wurde im Polizeipräsidium verfasst.            

Die Übersetzung in Leichte Sprache
hat die Landeswebredaktion geschrieben.    

Der Text wurde durch eine Prüfgruppe
auf Verständlichkeit geprüft.

In Zusammen-Arbeit mit dem
Grundbildungs-Zentrum Potsdam.

Das Zeichen für Leichte Sprache ist von
Inclusion Europe.

So spricht man das: in klu schyn ju rop.

Sie bekommen im Internet mehr Infos
über Inclusion Europe.

Weitere Informationen unter www.leicht-lesbar.eu

 

 

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