Wenn Sie ein Fahrzeug zu schnell fahren,
können Sie „geblitzt“ werden.
Die Straßen-Verkehrs-Ordnung regelt,
wie schnell man auf den Straßen
und Autobahnen fahren darf.
Die Polizei und die Ordnungs-Behörden
überprüfen die Geschwindigkeit
mit speziellen Geschwindigkeits-Mess-Geräten.
Blitzer auf der Autobahn Wenn Sie zu schnell fahren,
macht das Gerät ein Foto.
Das nennt man dann
ein Blitzer-Foto.
Oder man sagt,
dass man „geblitzt“ wurde.
Das Foto ist für die Behörden ein Beweis,
dass der Fahrer die Regeln
der Straßen-Verkehrs-Ordnung
nicht beachtet hat.
Die Abkürzung für
die Straßen-Verkehrs-Ordnung ist: StVO
Im Artikel 1 der Straßen-Verkehrs-Ordnung steht:
- Die Verkehrs-Teilnehmer sollen
im Straßen-Verkehr immer vorsichtig sein! - Die Verkehrs-Teilnehmer sollen
auf Andere im Straßen-Verkehr
Rücksicht nehmen! - Die Verkehrs-Teilnehmer sollen
Andere im Straßen-Verkehr
nicht schädigen! - Die Verkehrs-Teilnehmer sollen
Andere nicht gefährden! - Die Verkehrs-Teilnehmer sollen
Andere nicht behindern! -
Die Verkehrs-Teilnehmer sollen
Andere nicht belästigen!
Die Abkürzung für den Artikel 1
der Straßen-Verkehrs-Ordnung ist: §1 StVO.
Damit die Verkehrs-Teilnehmer
diese Regeln einhalten,
wurden zusätzliche Regelungen festgelegt.
Die Verkehrs-Teilnehmer sollen
die Geschwindigkeits-Regeln beachten.
Zum Beispiel die Regeln
zu den zulässigen Höchst-Geschwindigkeiten.
Das regelt der Artikel 3
der Straßen-Verkehrs-Ordnung.
Die Abkürzung dafür ist: §3 StVO.
Die Verkehrs-Teilnehmer sollen
auch die Regeln zum Verhalten an der Ampel,
am Dauer-Zeichen
und beim Grünen Pfeil beachten.
Das regelt der Artikel 37
der Straßen-Verkehrs-Ordnung.
Die Bezeichnung dafür ist: §37 StVO
Woran Sie denken sollten:
Wenn man diese Regeln nicht beachtet,
begeht man eine Ordnungs-Widrigkeit.
Das sagt der Artikel 49
der Straßen-Verkehrs-Ordnung.
Die Abkürzung dafür ist: §49 StVO.
Dann muss man Bußgeld bezahlen.
Die Bußgeld-Katalog-Verordnung
regelt das.
Die Abkürzung für
die Bußgeld-Katalog-Verordnung ist BKatV.
Der Bußgeld-Katalog ist gültig seit 01.04.2013.
Wie geht es weiter?
Wenn Sie zu schnell gefahren sind:
- Sie müssen 10 Euro bis zu 680 Euro
Bußgeld bezahlen - Sie bekommen bis zu 2 Punkten
- Sie bekommen bis zu 3 Monaten
Fahr-Verbot.
Wenn Sie über die rote Ampel gefahren sind:
- Sie bekommen das Bußgeld
von 90 Euro bis 360 Euro - Sie bekommen 2 bis 3 Punkte
- Sie bekommen bis zu 1 Monat
Fahr-Verbot.
Wenn Sie die Regeln
der Straßen-Verkehrs-Ordnung
überhaupt nicht beachten,
können Sie sich strafbar machen.
Die Polizei und die Staats-Anwaltschaft
prüfen das.
Die Strafe für die Gefährdung
des Straßen-Verkehrs
ist eine Geld-oder Freiheits-Strafe.
Das regelt der Artikel 315c
des Strafgesetz-Buches.
Die Abkürzung dafür ist: § 315c
Manchmal bekommt der Fahrer
eine Verwarnung.
Dann muss er das Verwarngeld einzahlen.
Das Verwarngeld ist für Vergehen bis zu 35€.
Die Verwarnung ist nur dann wirksam,
wenn der Fahrer das Verwarngeld
innerhalb der angegebenen Frist
und bei der bezeichneten Stelle einzahlt.
Das regelt der Artikel 56 Absatz 2
des Ordnungs-Widrigkeiten-Gesetzes.
Die Abkürzung dafür ist: § 56 Abs. 2 OWiG
Der Fahrer kann dem Bußgeld-Bescheid
innerhalb von zwei Wochen
widersprechen.
Wenn er das nicht macht,
gibt er seine Schuld zu.
Dann wird der Bußgeld-Bescheid
rechts-kräftig.
Das regelt der Artikel 67 Absatz 1
des Ordnungs-Widrigkeiten-Gesetzes.
Die Abkürzung dafür ist: § 67 Abs. 1 OWiG
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Wer hat an diesem Text
in Leichter Sprache mitgearbeitet?
Der Original-Text in schwerer Sprache
wurde im Polizeipräsidium verfasst.
Die Übersetzung in Leichte Sprache
hat die Landeswebredaktion geschrieben.
Der Text wurde durch eine Prüfgruppe
auf Verständlichkeit geprüft.
In Zusammen-Arbeit mit dem
Grundbildungs-Zentrum Potsdam.
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So spricht man das: in klu schyn ju rop.
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