Haben Sie einen Unfall gesehen?
- Rufen Sie die Polizei: 110
Gibt es verletzte Personen?
- Dann rufen Sie zuerst
den Rettungs-Dienst: 112 - Helfen Sie der verletzten Person!
- Helfen Sie, die Unfall-Stelle zu sichern!
Zum Beispiel:
Stellen Sie den Warn-Dreieck auf! - Bringen Sie sich selbst nicht in Gefahr!
Das macht die Polizei:
- Sie macht die Verkehrs-Unfall-Anzeige
- Sie macht die Fotos von dem Unfall
- Sie fragt: Wer war Zeuge vom Unfall?
Zeuge ist jemand,
der den Unfall gesehen hat.
Er kann der Polizei
vom Unfall erzählen.
Das nennt man dann
eine Zeugen-Vernehmung.
Das ist wichtig:
- wo und wann genau
war der Unfall? - haben Andere
den Unfall gesehen? - in welche Richtung
sind Sie gefahren? - auf welchem Autobahn-Kilometer
war der Unfall? - wie kam es zum Unfall?
- Halten Sie
den Personal-Ausweis bereit!
Wie geht es weiter?
Alles was Sie zum Unfall erzählen,
schreibt die Polizei als
Zeugen-Vernehmung auf.
Die Zeugen-Vernehmung
gehört zur Unfall-Akte.
Dort findet man
alle wichtigen Dokumente
zum Unfall.
Manchmal bekommen
die Zeugen eine Vorladung
und müssen zum Gericht gehen.
Dort erzählen sie dem Richter
von dem Unfall.
Bei Bagatell-Unfällen
verwarnt die Polizei die Fahrer.
Manchmal müssen die Fahrer
eine Ordnungs-Widrigkeit zahlen.
Das ist eine Geldstrafe.
Ein Bagatell-Unfall heißt:
Niemand ist verletzt
und die Autos sind nicht beschädigt.
Die schweren Unfälle
klärt die Kriminal-Polizei.
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Wer hat an diesem Text
in Leichter Sprache mitgearbeitet?
Der Original-Text in schwerer Sprache
wurde im Polizeipräsidium verfasst.
Die Übersetzung in Leichte Sprache
hat die Landeswebredaktion geschrieben.
Der Text wurde durch eine Prüfgruppe
auf Verständlichkeit geprüft.
In Zusammen-Arbeit mit dem
Grundbildungs-Zentrum Potsdam.
Das Zeichen für Leichte Sprache ist von
Inclusion Europe.
So spricht man das: in klu schyn ju rop.
Sie bekommen im Internet mehr Infos
über Inclusion Europe.
Weitere Informationen unter www.leicht-lesbar.eu