ZDPol, Zentrale Bußgeldstelle

Zentrale Bußgeldstelle
Kontakt
Oranienburger Straße 31a
16775 Gransee

Telefon (allgemein)
03306 750-600

Fax
03306 750-329

E-Mail-Adresse
zentrale.bussgeldstelle@polizei.brandenburg.de

besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo):

Zentraldienst der Polizei
Am Baruther Tor 20, 15806 Zossen


Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr

Die Sprechzeiten der Sachbearbeitung können abweichen.



Elektronische Dokumente als E-Mail-Anhang

 

Sofern Sie uns elektronische Dokumente als E-Mail-Anhang übermitteln wollen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  1. E-Mails werden gegenwärtig nur bis zu einer max. Größe von 20 MB empfangen.
  2. Verwenden Sie im Betreff der Mail bitte immer das Aktenzeichen der Bußgeldstelle in der Schreibweise „xxx/xx/xxxxxxx/x“. Sollte Ihnen dieses nicht bekannt sein, so verwenden Sie bitte eine ihnen bekannte Unfallnummer, Zahlscheinnummer oder Kassenzeichen welche die Polizei vergeben hat.
  3. Das elektronische Dokument ist im Dateiformat PDF (einschließlich PDF 2.0; PDF/A-1; PDF/A-2; PDF/UA) zu übermitteln. Wenn bildliche Darstellungen im Dateiformat PDF nicht verlustfrei wiedergegeben werden können, darf das elektronische Dokument im Dateiformat TIFF Version 6 übermittelt werden.
  4. Der Dateiname soll den Inhalt des elektronischen Dokuments schlagwortartig umschreiben (z.B. Antrag auf Ratenzahlung). Bei Übermittlung in mehreren einzelnen elektronischen Dokumenten verwenden Sie bitte eine logische Nummerierung.
  5. Ein Rechtsbehelf kann über diese Mail-Adresse nur dann eingereicht werden, wenn das elektronische Dokument (im Format PDF) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortlichen Person versehen ist.
  6. Enthält das elektronische Dokument Ihres Rechtsbehelfs keine qualifizierte elektronische Signatur, so ist dieser Rechtsbehelf nur dann wirksam eingelegt, wenn das elektronische Dokument einfach signiert und über einen sicheren Übertragungsweg einreicht wurde.

Als sicherer Übertragungsweg kommt derzeit der Übermittlungsweg zwischen dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach und der elektronischen Poststelle der Behörde in Frage. Sie erreichen die Zentrale Bußgeldstelle über das besondere Behördenpostfach des Zentraldienstes der Polizei im S.A.F.E-Verzeichnisdienst der Justiz unter:

Zentraldienst der Polizei
Am Baruther Tor 20
15806 Zossen OT Wünsdorf
DE.Justiz.5b38a03d-b007-48cb-9854-fde78cbd3f5e.4dd4

Beachten Sie bitte auch die Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu den Rechtsverordnungen über die Führung und Übermittlung elektronischer Akten, die Erstellung und Übermittlung elektronischer Dokumente sowie die Einsichtnahme in elektronische Akten 2020 –eAeDB 2020 vom 17. September 2020 (BAnz AT 02.10.2020 B2).

  • Es müssen alle für die Darstellung des Dokuments notwendigen Inhalte (insbesondere Grafiken und Schriftarten) in der Datei enthalten sein. Ein Nachladen von Dateiströmen aus externen Quellen ist nicht zulässig.
  • Der Dokumenteninhalt muss orts- und systemunabhängig darstellbar sein.
  • Ein Rendering für spezielle Ausgabegeräte ist unzulässig.
  • Die Datei darf keine eingebundenen Objekte enthalten, dessen Darstellung ein externes Anwenderprogramm oder eine weitere Instanz des PDF-Darstellungs-programms erfordern würde. Zulässig ist das Einbinden von Inline-Signaturen und Transfervermerken.
  • Die Datei darf keine Aufrufe von ausführbaren Anweisungsfolgen, wie z.B. Scripts, beinhalten, insbesondere darf weder innerhalb von Feldern in Formularen noch an anderer Stelle JavaScripts eingebunden sein. Zulässig sind Formularfelder ohne JavaScripts. Zulässig sind Hyperlinks, auch wenn Sie auf externe Ziele verweisen.
  • Werden qualifizierte elektronische Signaturen verwendet, so sind diese nach dem Standard CMS Advanced Electronic Signatures (CAdES) als angefügte Signatur oder nach Standard PDF Advanced Electronic Signatures (PAdES) als eingebettete Signatur anzubringen (siehe auch eAeDB 2020 vom 17. September2020).

 

Bearbeitung der Anträge auf Akteneinsicht für Verkehrsunfälle

 

Bei der Bearbeitung der Anträge auf Akteneinsicht für Verkehrsunfälle, die durch die Polizei aufgenommen wurden und mit VUA oder VUO vor dem Aktenzeichen der Polizei beginnen, kommt es zu längeren Bearbeitungszeiten in der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei des Landes Brandenburg.

Die Zentrale Bußgeldstelle stellt auf Antrag kostenpflichtig die Unterlagen zur Verfügung, die die Polizei nach einem Verkehrsunfall der Kategorien VUA/VUO erstellt hat.

Auf Grund organisatorischer Umstellungen kommt es beim Bearbeiten der hier eingehenden Anträge auf Akteneinsicht zu längeren Bearbeitungszeiten.

Es ist daher für Sie als Unfallbeteiligter und Geschädigter und ihre Versicherung hilfreich, wenn Sie selbst alle wichtigen Daten zum Unfall, zu den beteiligten Fahrzeugen, zu deren Versicherung, zu den beteiligten Personen und ggf. vorhandenen Zeugen selbst aufschreiben. Damit wird der jeweiligen Versicherung eine schnellere Bearbeitung ermöglicht.