Was tun bei Sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?

Tags
Gewalt
Informationen
Opfer
Straftaten
Datum
29.10.2019

Laut der Studie "Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz - Lösungsstrategien und Maßnahmen zur Intervention" im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat jede elfte erwerbstätige Person in den vergangenen drei Jahren sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt.

Frauen waren mit einem Anteil von 13 Prozent mehr als doppelt so häufig betroffen wie Männer. 26 Prozent der Betroffenen klagten über unerwünschte Berührungen oder Annäherungen. Beinahe jede Fünfte berichtete von unangemessenen Einladungen zu privaten Treffen. Daneben nannten Betroffene auch Fälle, in denen Kollegen oder Kunden ihnen sexualisierte Bilder, Texte oder Filme aufgedrängt oder anzügliche Mails und Textnachrichten geschickt hatten. Elf Prozent klagten über Begegnungen, bei denen sie zu sexuellen Handlungen aufgefordert worden seien, in Einzelfällen war es auch zu Erpressung oder körperlicher Nötigung gekommen.

Wie kann die Situation geändert werden?

Zum einen ist es notwendig, die Prävention sexueller Belästigung am Arbeitsplatz gesamtgesellschaftlich anzugehen und die Öffentlichkeits-, Bildungs- und Informationsarbeit zu verstärken. Als Ziel sollte der Abbau von Sexismus und ungleichen Machtverhältnissen zwischen den Geschlechtern gesehen werden, die immer noch eine wichtige Basis für sexuelle Belästigung darstellen.

Zum anderen ist es wichtig, dass jeder Vorfall ernst genommen wird. Schauen Sie als nicht Betroffener nicht weg, unterstützen Sie Kollegen und Kolleginnen die Ihnen von einem Übergriff erzählen. Wenn Sie selbst Opfer sind, wehren Sie sich.

Schweigen hilft nur dem Täter!

Erstatten Sie Strafanzeige! Nur so kann der Täter/die Täterin bestraft und weitere Opfer geschützt werden.

Verhalten bei Belästigung am Arbeitsplatz

  • Wehren Sie sich: Stellen Sie klar, dass Sie sich Zudringlichkeiten nicht gefallen lassen.
  • Melden Sie die sexuelle Belästigung, z.B. bei der Beschwerdestelle des Betriebes. Diese Beschwerdestelle muss im Betrieb bekannt gemacht worden sein.
  • Denken Sie daran: Je früher Sie die sexuelle Belästigung melden, desto besser.
  • Dokumentieren Sie den Vorfall. Was ist wann geschehen?

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention des Bundes und der Länder

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