Verkehrsüberwachung durch die Polizei

Datum
28.07.2015

Verkehrsüberwachung ist zielgerichtete polizeiliche Präsenz im öffentlichen Verkehrsraum.

 

Sie umfasst:

 

  • Kontrolle der Befolgung von Verkehrsverhaltensvorschriften
  • Überprüfung des Zustandes von Straßenfahrzeugen
  • Beobachtung  des Verkehrsraumes

um

  • beim Verkehrsteilnehmer anhaltende positive Verhaltensänderungen zu bewirken
  • verkehrsuntüchtige Personen von der Verkehrsteilnahme abzuhalten
  • die Teilnahme mit verkehrsunsicheren oder die Umwelt unzulässig beeinträchtigenden Fahrzeugen am Verkehr zu verhindern
  • Gefahrenquellen/sonstige Mängel im Verkehrsraum zu erkennen bzw. zu beseitigen.

 

Vor diesem Hintergrund leistet Verkehrsüberwachung einen wichtigen Beitrag zur:

 

  • Abwehr von Gefahren, die vom Verkehr ausgehen oder den Verkehrsteilnehmern drohen, insbesondere zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Reduzierung der Unfallrisiken und Minderung der Unfallfolgen
  • Verbesserung der Verkehrsabläufe durch Minimierung von Störungen
  • Verfolgung von Verkehrsverstößen
  • Verbesserung des Verkehrsraumes
  • Minderung verkehrsbedingter Umweltbeeinträchtigungen.

 

Verkehrsüberwachung dient - unter  Berücksichtigung von Belangen der Kriminalitätsbekämpfung/allgemeinen Gefahrenabwehr - sowohl der Verbesserung der objektiven als auch der subjektiven (Verkehrs-) Sicherheit.

Repression und Prävention greifen ineinander. Konsequente Verfolgung insbesondere solcher Verstöße, die häufig Ursache schwerer Verkehrsunfälle sind, trägt zur Einhaltung von Verkehrsvorschriften - auch unter generalpräventiven Aspekten - und damit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wesentlich bei.

Verantwortlich:

Zentraldienst der Polizei
des Landes Brandenburg
Zentrale Bußgeldstelle

Oranienburger Straße 31 A
16775 Gransee

Telefon: 03306 750-600
Telefax: 03306 750-329
zentrale.bussgeldstelle@polizei.brandenburg.de
Zum Impressum des Zentraldienstes


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