Verkehrsprävention: Angebot für die Schulen

Datum
08.07.2015

Fußgängerausbildung für die Vorschulkinder und Kinder der 1. Klasse

 

Vorschulkinder sowie Kinder der 1. Klasse nehmen vor allem als Fußgänger aktiv am Straßenverkehr teil. Mit dem Schulanfang erhöht sich zwangsläufig die Eigenständigkeit der Kinder bei der Teilnahme am Straßenverkehr. Kinder sind jedoch auf Grund ihres impulsiven Verhaltens im Straßenverkehr besonders gefährdet. Da sie die „schwächsten“ Verkehrsteilnehmer sind, sind bei Unfällen mit Kindern oft erhebliche Personenschäden zu verzeichnen. Demzufolge besteht die Notwendigkeit, die Kinder auf ihre aktive Teilnahme am Straßenverkehr vorzubereiten und ihnen die erforderliche Hilfestellung zu geben.

Die Mobilitäts- und Verkehrserziehung ist eine übergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgabe der Schule. Bei der Umsetzung dieser Aufgabe wird sie u. a. durch das Netzwerk Verkehrssicherheit und durch die Polizei unterstützt. Die nachfolgend aufgeführte Fußgängerausbildung wird grundsätzlich durch den für die Schule verantwortlichen Revierpolizisten durchgeführt.

 

Ziele:

Kinder sollen:

  • die wichtigsten Verkehrszeichen und Verkehrsregeln kennen
  • das Verhalten als Fußgänger, vor allem beim Überqueren der Fahrbahn, kennen
  • Gefahrenstellen und Besonderheiten ihres Schulwegs kennen und beachten
  • Sicherheit im Straßenverkehr gewinnen
  • sich regelkonform und aufmerksam im Straßenverkehr verhalten

Inhalte:

  • altersgerechte Vermittlung der Bedeutung von Verkehrszeichen und Verkehrsregeln
  • Schulwegtraining (üben durch Streckenbegehung)
  • Überqueren der Straße an Lichtzeichenanlagen, an Fußgängerüberwegen, an Fußwegen und an ungesicherten Stellen
  • Verhalten als Verkehrsteilnehmer auf Fußwegen
  • Verhalten als Mitfahrer im PKW
  • Gewinnung der Lehrer_innen und Erzieher_innen als Multiplikatoren für die Vermittlung von Grundkenntnissen im öffentlichen Straßenverkehr, Einbindung in den Lernprozess, Vorbildwirkung

 

Nähere Informationen zu den Präventionsangeboten erhalten Sie bei den Bediensteten der Prävention in Ihrer nächsten Polizeidienststelle.

 

Busschule für Schüler/-innen der 1. und 2. Klasse

 

Das Busfahren gehört zu den einfachsten Möglichkeiten für Kinder, morgens sicher zur Schule und nachmittags wieder nach Hause zu kommen. Während der Busfahrt nehmen die Schüler/-innen aktiv am Straßenverkehr teil: auf dem Weg zur Haltestelle, an der Haltestelle, als Fahrgäste im Bus und nach dem Aussteigen am Zielort. Alle Abschnitte einer Busfahrt beinhalten Gefahrenpunkte, die verdeutlicht und den Kindern nahegebracht werden müssen.

Die Busschule wird u. a. in Zusammenarbeit mit dem staatlichen Schulamt, den örtlichen Verkehrsbetrieben, der Unfallkasse Brandenburg sowie der Polizei des Landes Brandenburg durchgeführt.

 

Ziele:

Die Schüler/-innen sollen:

  • das Verkehrsmittel Bus selbstverständlich und sicher nutzen können
  • lernen, dass normgerechtes Verhalten zur Verkehrssicherheit der Schüler/-innen beiträgt
  • verstehen, welche Gefahren im Straßenverkehr existieren und wie diese vermieden werden können
  • verkehrssicheres Verhalten ausbauen und stärken
  • erkennen, dass das Busfahren eine umweltschonende und sinnvolle Alternative darstellt
  • richtiges Verhalten an der Bushaltestelle, beim Einfahren des Busses in die Haltestelle, beim Ein- und Aussteigen und beim Überqueren der Fahrbahn in der Nähe des Busses erlernen
  • richtiges Verhalten im Bus während der Fahrt erlernen
  • lernen, Sachbeschädigungen der Busse zu vermeiden

Inhalte:

  • Aufzeigen von Gefahrenpunkten
  • richtiges Verhalten an der Bushaltestelle, beim Einfahren des Busses in die Haltestelle, beim Ein- und Aussteigen und beim Überqueren der Fahrbahn in der Nähe des Busses
  • richtiges Verhalten im Bus während der Fahrt
  • Vermeidung von Sachbeschädigungen der Busse
  • Durchführung von praktischen Beispielen an und im Bus unter Aufsicht von Lehrer_innen, Eltern und Polizei

 

Nähere Informationen zu den Präventionsangeboten erhalten Sie bei den Bediensteten der Prävention in Ihrer nächsten Polizeidienststelle.

 

Radfahrprüfung für Schüler/-innen der 4. Klasse

 

Eines der am häufigsten genutzten Verkehrsmittel bei Grundschülern sind Fahrräder. Mit diesen bewegen sie sich sowohl auf dem Schulweg als auch im Freizeitverhalten im öffentlichen Straßenverkehr. Kinder im Straßenverkehr gelten als schwächste Verkehrsteilnehmer. Demzufolge spielt die Mobilitätserziehung dieser Altersgruppe eine besonders große Rolle. Ein Teil dieser Mobilitätserziehung stellt die schulische Radfahrausbildung dar, an deren Ende eine Radfahrprüfung absolviert wird. Die praktische Prüfung wird von der örtlichen Polizei unterstützt. Nach bestandener Prüfung wird den Kindern eine Fahrradprüfplakette übergeben.

Die Kinder müssen das Fahrradfahren beherrschen und im Vorfeld der Radfahrprüfung die theoretischen Grundlagen erlernen. Die Beteiligung der Eltern zur Vorbereitung und Durchführung der Prüfung erfolgt in Abstimmung mit der Schule.

Ziele:

Die Schüler/-innen sollen:

  • selbstständig und sicher als Radfahrer/-innen im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen
  • grundlegende Normen und Regeln im öffentlichen Straßenverkehr kennen lernen
  • normgerechtes Verhalten mit dem Fahrrad im öffentlichen Verkehrsraum nachweisen
  • lernen, das Verhalten an verschiedene Verkehrssituationen anzupassen

Inhalte:

  • Nachweis der selbstständigen und sicheren Teilnahme als Fahrradfahrer im öffentlichen Straßenverkehr auf einer Prüfungsstrecke, die mit der vorherigen Übungsstrecke identisch sein soll
  • Ausgabe einer Fahrradprüfplakette bei bestandener Prüfung

 

Nähere Informationen zu den Präventionsangeboten erhalten Sie bei den Bediensteten der Prävention in Ihrer nächsten Polizeidienststelle.

 

 

Verkehrsunfallprävention "Junge Fahrer/-innen"

 

„Junge Fahrer/-innen“ sind überdurchschnittlich häufig an Verkehrsunfällen mit zum Teil erheblichem Personen- und Sachschaden beteiligt. Vor allem das Zusammentreffen von noch unsicherem Fahrverhalten als Anfänger und den Besonderheiten im jugendlichen Verhalten führt oft zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr. Aus diesem Grund ist es aus polizeilicher Sicht besonders wichtig, dieser Altersgruppe bei der Verkehrsunfallprävention eine besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.

Ziele:

Die „Jungen Fahrer/-innen“ sollen:

  • befähigt werden, sicher und gefahrlos am Straßenverkehr teilnehmen zu können
  • neue Regelungen aus der StVO kennen
  • sensibilisiert werden, die Folgen des Fahrens unter Drogen/Alkohol auf das Fahrverhalten zu beachten
  • durch kritische Selbstbeobachtung ihre momentane körperliche Verfassung einschätzen können und somit ihre individuelle Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern wahrnehmen (Müdigkeit, Aggressionen)
  • Situationen erkennen, in denen die Besonderheiten des jugendlichen Verhaltens (imponieren, konkurrieren) das Fahrverhalten negativ beeinflussen können
  • in Notsituationen im Straßenverkehr richtig reagieren

Inhalte:

  • wesentliche Neuerungen/Paragraphen der StVO
  • Unfallschwerpunkte und Hauptunfallursachen
  • rechtliche Seite möglicher Auswirkungen von Drogen- und Alkoholkonsum im Straßenverkehr, insbesondere bei Schadensfällen
  • relevante Aspekte der örtlichen Verkehrsunfallstatistik
  • wesentliche Paragraphen des STGB" data-cmd-mouseover="lexikon.openBubble" data-param-mouseover="/lexikon/detail-box/60387" data-cmd-mouseout="lexikon.closeBubble" >StGB (Nothilfe, unterlassene Hilfeleistung)
  • Handlungsempfehlungen zum regelgerechten Verhalten im Straßenverkehr
  • Verhalten als Mitfahrer

 

Nähere Informationen zu den Präventionsangeboten erhalten Sie bei den Bediensteten der Prävention in Ihrer nächsten Polizeidienststelle.

 

Verkehrsunfallprävention für Erwachsene und Seniorinnen und Senioren

 

Eigene Mobilität ist für die große Mehrheit der Bevölkerung zur Bewältigung der gesellschaftlichen Anforderungen unverzichtbar. Der Erhalt der Mobilität gewinnt insbesondere für die ältere Generation an Bedeutung, deren Anteil an der Gruppe der Führerscheininhaber in den nächsten Jahren deutlich ansteigen wird. Zudem verzeichnet die Brandenburger Unfallstatistik zunehmend Unfälle, an denen Seniorinnen und Senioren beteiligt sind. Des Weiteren erhöht eine ständige aktive Teilnahme am Straßenverkehr einerseits die Erfahrung, situationsabhängig richtig reagieren zu können, andererseits entwickelt sich zwangsläufig eine gewisse Routine, die sich wiederum negativ auf das Verhalten im Straßenverkehr auswirken kann. Hier gilt es, diesem negativen Aspekt durch präventive Angebote entgegenzuwirken, die Verkehrsteilnehmer/-innen auf Veränderungen im Straßenverkehr hinzuweisen und zu sensibilisieren sowie das eigene Verhalten im Straßenverkehr kritisch zu bewerten.

Ziele:

Verkehrsteilnehmer/-innen sollen:

  • befähigt werden, auch im Alter sicher und gefahrlos am Straßenverkehr teilnehmen zu können
  • neue Regelungen aus der StVO kennen
  • sensibilisiert werden, den Einfluss von Drogen, Alkohol und Medikamenten auf das Fahrverhalten zu beachten
  • die Bedeutung der eigenen Vorbildwirkung auf das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer (insbesondere Kinder) erkennen
  • durch kritische Selbstbeobachtung ihre momentane körperliche Verfassung einschätzen können und somit ihre individuelle Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern wahrnehmen
  • in Notsituationen im Straßenverkehr richtig reagieren

Inhalte:

  • die wesentlichen Neuerungen/Paragraphen der StVO
  • rechtliche Seite der möglichen Auswirkungen von Drogen- und Alkoholkonsum im Straßenverkehr, insbesondere bei Schadensfällen
  • relevante Aspekte der örtlichen Verkehrsunfallstatistik
  • Unfallschwerpunkte und Hauptunfallursachen
  • wesentliche Paragraphen des StGB (Nothilfe, unterlassene Hilfeleistung)
  • Verkehrssituationen aus Sicht anderer Verkehrsteilnehmer (Perspektivenwechsel)
  • Handlungsempfehlungen zur Überprüfung von körperlichen Veränderungen, die die Teilnahme am Straßenverkehr erschweren können (regelmäßige Arztbesuche, insbesondere Hör- und Sehtest, Reaktionsfähigkeit)
  • Nutzung moderner Fahrzeugtechnik, um das Autofahren sicherer und bequemer zu machen 

 

Nähere Informationen zu den Präventionsangeboten erhalten Sie bei den Bediensteten der Prävention in Ihrer nächsten Polizeidienststelle.

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