Staatliche Förderung für Maßnahmen zum Einbruchschutz

Datum
11.02.2016

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert sowohl Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz als auch bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen bestehender KfW-Produkte zur Barrierereduzierung oder zur energetischen Sanierung in bestehenden Wohngebäuden.

Die Förderung besteht in zinsgünstigen Krediten für alle Antragsberechtigten sowie in Investitionszuschüssen für Privatpersonen.

Die KfW fördert beispielsweise

  • den Einbau neuer einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren,    
  • den Einbau oder die Aufarbeitung von Fenstern,    
  • den Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden sowie den Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon und Terrassentüren (z. B. Fensterstangenschlösser, Bandseitensicherungen),    
  • den Einbau von Systemen zur Einbruchs- und Überfallmeldung (Anforderungen nach DIN EN 50 131, Grad 2 zum Einbruchschutz oder besser sind erfüllt)    
  • den Einbau von Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion (Anforderungen nach DIN VDE V 0826-1 sind erfüllt, die Einbruchmeldefunktion weist keine Abweichung von der vorgenannten Norm auf, bei der Scharf- und Unscharfschaltung wird die Zwangsläufigkeit von der vorgenannten Norm eingehalten.)

Alle wichtigen Informationen zu den entsprechenden Förderprodukten der KfW finden Sie hier.  

Anträge für Einbruchschutzmaßnahmen können über das Zuschussportal der KfW gestellt werden.

Verantwortlich:

Polizeipräsidium
Behördenstabsbereich 1K - 1.5
Polizeiliche Prävention

Kaiser-Friedrich-Straße 143
14469 Potsdam

Telefax: 0331 283-4019
polizeiliche.praevention@polizei.brandenburg.de
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