Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person (Art. 13 und 14 DSGVO) zu sonderordnungsbehördlichen Zwecken, hier Waffenrecht
Das Polizeipräsidium (im Folgenden: „die Polizei“) verarbeitet personenbezogene Daten zur Erfüllung der ihr speziell übertragenen Aufgaben als Sonderordnungsbehörde. Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte die Polizei Sie nachstehend gemäß Art. 13 und 14 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten zu diesen Zwecken informieren.
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und der/des jeweiligen Datenschutzbeauftragten
Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Polizeipräsidium
vertreten durch die/den Polizeipräsidentin/Polizeipräsidenten
Kaiser-Friedrich-Straße 143
14469 Potsdam
Tel.: 0331/283-3001
Fax: 0331/283-3039
E-Mail: praesidialbuero.polizeipraesidium@polizei.brandenburg.de
Datenschutzbeauftragte/r des Polizeipräsidiums:
Behördliche(r) Datenschutzbeauftragte(r)
Polizeipräsidium Behördenstab Stabsbereich Recht
Kaiser-Friedrich-Str. 143
14469 Potsdam
Telefon: 0331 5686-775
Fax: 0331-283-3509
E-Mail: Stab4Recht.pp@polizei.brandenburg.de
2. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung / Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Polizei nimmt durch Sonderzuweisung besondere Verwaltungsaufgaben wahr, zu deren Erfüllung sie personenbezogene Daten bei den betroffenen Personen sowie bei Dritten erheben darf.
Zur Bearbeitung von waffenrechtlichen Anträgen (etwa: auf Ausstellung eines Waffenscheins) erhebt die Polizei personenbezogene Daten über den Antragsteller, u.a. zur Ermittlung der Zuverlässigkeit. Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 1 DVO WaffG und § 43 Waffengesetz. Ihre Daten werden gem. § 44a WaffG mindestens 20 Jahre aufbewahrt.
3. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Die Polizei kann und muss teilweise sogar, soweit dies zu ihrer eigenen Aufgabenerfüllung oder zur Aufgaben-erfüllung anderer Behörden erforderlich ist, personenbezogene Daten an andere Stellen weitergeben, insbesondere an die zuständigen Meldebehörden, an Kommunen, an das nationale Waffenregister oder Schießsportverbände im Falle einer waffenrechtlichen Erlaubniserteilung.
Außerdem verarbeiten der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg und der Zentrale IT-Dienstleister des Landes Brandenburg personenbezogene Daten im Auftrag der Polizei zur Erbringung von Administrations- und Serverdienstleitungen.
4. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
5.Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (hier: Ministerium des Innern und für Kommunales, Henning-von-Tresckow-Str. 9-13, 14467 Potsdam), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Dagmar Hartge
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Deutschland
Telefon: +49 33203 356-0
Telefax: +49 33203 356-49
E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de
Weitere Informationen können Sie dem offiziellem Internetauftritt der Landesbeauftragten unter http://www.lda.brandenburg.de entnehmen.