Ich wurde als Beschuldigter bei der Polizei vorgeladen

Tags
Hilfe
Lebenslage
Schadensfall
Straftaten
Datum
05.07.2022

Was wir für Sie tun können:

Sollten Sie einer Straftat verdächtig und Ihr Name bekannt sein, bekommen Sie von dem zuständigen Polizeibeamten eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter.

Die Vorladung erfolgt in aller Regel schriftlich. Der verletzte Tatbestand wird Ihnen mitgeteilt. Weiterhin erfahren Sie den Ort und den vorgesehenen Beginn der Vernehmung.

Vor der Vernehmung wird Ihnen erläutert, welche Tathandlung Ihnen vorgeworfen wird und wer der Geschädigte ist.

Zu Beginn der Vernehmung werden Sie auf der Grundlage der Strafprozessordnung (§ 163a StPO) über Ihre Rechte als Beschuldigter belehrt.

Ihre Rechte als Beschuldigter:

  • Es steht Ihnen nach dem Gesetz frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.
  • Sie können jederzeit, auch bereits vor Ihrer Vernehmung, eine Verteidigerin/einen Verteidiger hinzuziehen.
  • Unter den Voraussetzungen des § 140 StPO kann die Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Maßgaben der § 141 Abs. 1 und 3 StPO und § 142 Abs. 1 StPO beantragt werden.
  • Gem. § 136 Abs. 1 Satz 3 und 4 StPO werden Ihnen Informationen zur Verfügung gestellt, die es Ihnen erleichtern, eine Verteidigerin oder einen Verteidiger oder einen anwaltlichen Notdienst zu kontaktieren, wenn Sie vor der Vernehmung eine Verteidigerin oder einen Verteidiger befragen möchten.
  • Die daraus entstehenden Verfahrenskosten im Falle der Verurteilung bzw. Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung gem. § 465 StPO haben Sie selber zu tragen.
  • Sie können zu Ihrer Entlastung einzelne Beweisanträge stellen.
  • Die Vernehmung gibt Ihnen Gelegenheit, die gegen Sie vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen und die zu Ihren Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen.

Ihre Angaben werden protokolliert und Ihnen zur Bestätigung vorgelegt. Dies erfolgt durch Ihre Unterschrift.

Ihre gestellten Beweisanträge und die zu Ihren Gunsten sprechenden Tatsachen fließen in die Ermittlungen ein. Nach deren Abschluss erfolgt die Abgabe des Vorganges an die Staatsanwaltschaft zur Entscheidung.

Woran Sie denken sollten:

  • Sollten Sie zum vorgeschlagenen Termin Ihrer Vernehmung nicht erscheinen können, nehmen Sie bitte mit dem Sachbearbeiter der Kriminalpolizei telefonisch oder persönlich Kontakt auf und treffen eine neue Terminvereinbarung.
  • Bitte bringen Sie zur Vernehmung unbedingt Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit.
  • Erklären Sie sich eindeutig, wenn Sie zur Sache nicht aussagen wollen.
  • Achten Sie darauf, dass uns die Vertretungsvollmacht Ihres Rechtsanwalts vorliegt.

Wie geht es weiter?

Wenn alle Zeugen angehört wurden und alle Untersuchungen abgeschlossen sind, wird die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft zugeleitet. Sie entscheidet, ob Anklage erhoben wird. Wird dies bejaht, erfolgt die Abgabe an das Gericht.

 

Verantwortlich:

Polizeipräsidium
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Sachbereich 1.2 - Kriminalitätsangelegenheiten

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14469 Potsdam
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