Sinnvoller Einbruchschutz bedingt das Zusammenwirken mehrerer Faktoren:
- Mechanischer Grundsicherung
- Organisatorischer Sicherungsmaßnahmen
- Elektronischer Sicherungssysteme (bei Bedarf)
Errichterliste Mechanische Sicherungseinrichtungen
Als sinnvolle Schutzmaßnahme empfehlen wir unter anderem die sicherungstechnische Nachrüstung, insbesondere von Türen und Fenstern. Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Einrichtungen ist neben ihrer Belastbarkeit auch die sicherungstechnische fachgerechte Montage.
Mit diesem Nachweis werden Ratsuchenden Unternehmen benannt, die sich dem Aufnahmeverfahren des Polizeipräsidiums Brandenburg erfolgreich unterzogen haben. Die in diesem Nachweis aufgeführten Unternehmen erfüllen die personellen Voraussetzungen und haben ihre fachliche Qualifikation nachgewiesen.
Einige ausgewählte Pflichten von Errichterunternehmen:
Ein anerkanntes Errichterunternehmen verpflichtet sich u.a. dazu,
- eine fachgerechte Kundenberatung zu garantieren
- die Einbauvorschriften der Hersteller sowie die geltenden einschlägigen Vorschriften und Normen zu beachten
- eine breite Palette von geprüften und zertifizierten Nachrüstelementen der mechanischen Sicherungstechnik aus dem Bereich Schloss und Beschlag, insbesondere zur Nachrüstung von Türen und Fenstern, anzubieten und
- zur sicherungstechnisch fachgerechten Beratung, Projektierung und Montage nur eigene Fachkräfte einzusetzen.
Für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens und die Herausgabe des landesweiten Errichternachweises ist das Polizeipräsidium Brandenburg zuständig.
Rechtsansprüche gegen das Land Brandenburg können aufgrund der Zusammenstellung und der Aushändigung des Nachweises nicht gestellt werden. Das Land Brandenburg übernimmt keine Haftung für die Bonität der Unternehmen und die durch sie ausgeführten Arbeiten. Dieser Nachweis schließt nicht aus, dass andere, nicht aufgeführte Unternehmen, ebenfalls in der Lage sind, sicherungstechnisch fachgerechte Montagen durchführen zu können.
Herstellerverzeichnisse für geprüfte einbruchhemmende Produkte
Die zentrale Kriminalpolizeiiche Beratungsstelle beim Bayerischen Landeskriminalamt gibt im Auftrag der Zentralen Geschäftsstelle der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) "Herstellerverzeichnisse" über geprüfte einbruchhemmende Produkte heraus.
Sie finden auf der nachfolgend aufgeführten Webseite der Bayrischen Polizei Firmenanschriften und Widerstandsklassen verschiedener einbruchhemmender Produkte.
Aufnahme auf die Errichterliste
Der „Bundeseinheitliche Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Mechanischen Sicherungseinrichtungen“ wurde im Jahr 2015 überarbeitet und liegt nun seitdem in dieser Form vor. Dieser beschreibt die Vorausetzungen und regelt das Aufnahmeverfahren.
Aufnahmeantrag
Die für eine Aufnahme in den jeweiligen Errichternachweis erforderlichen Unterlagen können bei der für den Firmensitz zuständigen Länderpolizei angefordert werden. Dort ist auch der Antrag zur Aufnahme in den Errichternachweis zu stellen. Im Land Brandenburg ist das Polizeipräsidium Brandenburg zuständig.