Diese Regeln gelten für Elektrokleinstfahrzeuge

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Straßenverkehr
Datum
19.05.2022

Junge fährt auf einem ElektrokleinstfahrzeugErlaubt sind Fahrten auf Radwegen, Radfahrstreifen und in FahrradstraßenDen QR-Code am Lenker mit der App  eingescannt, drauf gestellt, abgestoßen und schon rollt man los. Die kleinen zweirädrigen Elektrofahrzeuge stehen gefühlt an jeder Ecke zum Ausleihen bereit und gleiten bis Tempo 20 durch die Gegend. Eine eindeutige Bezeichnung für die Großstadtflitzer hat sich bisher nicht etabliert.

Das Bundesverkehrsministerium und der Bundestag sprechen in der von ihnen am 15.06.2019 verabschiedeten Verordnung von Elektrokleinstfahrzeugen. Dieser Begriff scheint jedoch wenig alltagstauglich zu sein. Unter den Nutzern kursieren diverse andere Bezeichnungen, wie E-Scooter, Elektrostehroller, Elektroroller oder E-Tretroller.

Rechtliche Grundlagen

Welche Elektrokleinstfahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen dürfen regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Zusätzlich wurde auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes eine Liste der erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnisse für Elektrokleinstfahrzeuge veröffentlicht. 

 

Wussten Sie schon? Hier die Antworten auf die meist gestellten Fragen:

 

Wo darf ich mit Elektrokleinstfahrzeugen fahren?

  • Erlaubt sind Fahrten auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen. Nur wenn diese fehlen, darf auf der Fahrbahn gerollt werden.
  • Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ (Zeichen 1022-10) auch für Elektrokleinstfahrzeuge.
  • Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ (§ 10 Absatz 3 EKfV) erlaubt werden.

Brauche ich einen Führerschein?

Nein, man benötigt weder eine Mofa-Prüfbescheinigung noch einen Führerschein.

Gibt es ein Mindestalter?

Elektrokleinstfahrzeuge dürfen ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden.

Muss ich einen Helm tragen?

Es gibt keine Helmpflicht. Es ist jedoch empfehlenswert, sich mit einem Helm zu schützen.

Gibt es eine Alkohol-Promillegrenze bei Elektrokleinstfahrzeugen?

Ja, für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Man macht sich allerdings auch schon ab 0,3-Promille strafbar, wenn man unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

Hinweis: Für unter 21-jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt auch hier die Null-Promille-Grenze. Es gelten die einschlägigen Straf- und Bußgeldregelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr.

Beispiel: Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5-Promille droht bereits ein Bußgeld von 500 € sowie ein Fahrverbot von 1 Monat. Darüber hinaus werden 2 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.

Wieviele Personen dürfen auf einem Elektrokleinstfahrzeug fahren?

Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen. 

Weitere Verbote:

  • Anhängen an andere Fahrzeuge
  • Behinderungen und Gefährdungen anderer.

Für das Fahren auf einem Elektrokleinstfahrzeug gelten grundsätzlich allgemeine straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, insbesondere das Gebot der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme.

Was ist zu beachten vor dem Kauf eines Elektrokleinstfahrzeugs?

Ausstattung:

  • Bremsen und Beleuchtungsanlage sind gesetzlich vorgeschrieben
  • Das Fahrzeug muss der aktuellen Verordnung entsprechen und eine gültige Betriebserlaubnis haben.

Versicherung:

  • Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben. Als Nachweis gilt eine aufgeklebte Versicherungsplakette am Roller. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch das Fahrzeug zugefügt werden.

Hinweis: Unabhängig von den hier zusammengestellten Informationen beachten Sie bitte die gesondert geregelten AGB der einzelnen Verleih-Anbieter.

Weitere Informationen rund um die Elektrokleinstfahrzeuge finden Sie auch auf Seiten des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur).

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