Datenschutzerklärung für Kampfmittelfreiheitsbescheinigung

Tags
Datenschutz
Informationen
Datum
20.12.2018

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person beim Onlineantrag für eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung (Art. 13 DSGVO)

Der Zentraldient der Polizei des Landes Brandenburg (im Folgenden: „ZDPol“) verarbeitet Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der in der Internetwache angebotenen Funktion zur Beantragung einer „Kampfmittelfreiheitsbescheinigung“. Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte der ZDPol Sie nachstehend gemäß Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren.

 

1.Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und der/des jeweiligen Datenschutzbeauftragten

 

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:    

 

Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg

Vertreten durch die/den Direktor/in

Am Baruther Tor 2

15806 Zossen OT Wünsdorf

Tel.:        033702 91-0

E-Mail:   pressestelle.zdpol@polizei.brandenburg.de

 

Datenschutzbeauftragte/r des Zentraldienstes:

Tel.:        033702 91-482

Email:    Datenschutzbeauftragter.ZDPol@polizei.brandenburg.de

 

2.Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung / Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

 

Ihre Daten werden zur weiteren Kontaktaufnahme im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage erhoben. „Kampfmittelfreiheitsbescheinigung“ bietet die Möglichkeit, die Überprüfung eines Grund- oder Flurstücks bzw. eines Bauvorhabens auf konkrete Kampfmittelbelastung beim Kampfmittelbeseitigungsdienest (KMBD) zu beantragen.

In diesem Zuge werden Ihre Daten zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. BbgBO, VVBbgBO, sowie Erlasse MI: Anträge auf Überprüfung eine Kampfmittelbelastung – Runderlass III Nr. 78/1994 vom 8. November 1994; Verfahren bei Baugenehmigungen in mit Kampfmitteln belasteten Gebieten Erlass vom 26.August 1997 und Erlass vom 4.Oktober 1999).

Eine Anonymisierung aller personenbezogenen Daten im Fachinformationssystem erfolgt automatisiert bei Beendigung des Vorganges, i.d.R. innerhalb von drei Monaten. Sofern Kampfmittelräummaßnahmen für den beantragten Bereich tatsächlich erforderlich sind, wird die Anonymisierung der Daten nach erfolgtem Räumstellenabschluss und der  Dokumentenarchivierung realisiert, spätestens jedoch nach zwei Jahren.

Zudem wird technisch auch Ihre IP-Adresse erhoben, um die Bereitstellung dieses Webangebots zu ermöglichen. Dies erfolgt auf der Grundlage von § 15 Telemediengesetz. Die Daten werden umgehend nach Ihrem Websitebesuch gelöscht.

                                                                                                                                                

3.Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten, Drittlandsübermittlungen

 

Eine Weiterleitung von personenbezogenen Daten innerhalb des ZDPol erfolgt ausschließlich zum Bereich Verwaltung/Haushalt (V 3)  zur Erstellung eines Gebührenbescheides mit entsprechender Zahlungsabwicklung.

Eine Übermittlung des Namens und der telefonischen Erreichbarkeit des Antragstellers sowie Informationen zum beantragten Grund- bzw. Flurstück an externe - vom KMBD beauftragte - Kampfmittelräumfirmen erfolgt nur, wenn Kampfmittelräummaßnahmen auf dem Grundstück des Antragstellers erforderlich sind, deren Absuche seitens des KMBD geplant und finanziert wird und der Antragsteller dieser Maßnahme zugestimmt hat.

Zu Zwecken der Auftragsverarbeitung in Hinblick auf Administrations- und Serverdienstleistungen werden Ihre personenbezogenen Daten weitergegeben an die Webredaktion des ZDPol (IT 4) und den Brandenburgischen IT-Dienstleister ZIT-BB.

Ihre Daten werden weder an ein Drittland noch an eine internationale Organisation übermittelt.

 

4.Betroffenenrechte

 

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu, die Sie gegenüber dem ZDPol unter den o.g. Kontakt geltend machen können:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

 

5. Beschwerderecht

 

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

Dagmar Hartge

Stahnsdorfer Damm 77

14532 Kleinmachnow

Deutschland

Tel.:        033203 356-0

Telefax: 033203 356-49

E-Mail:   poststelle@lda.brandenburg.de

 

Weitere Informationen können Sie dem offiziellem Internetauftritt der Landesbeauftragten unter http://www.lda.brandenburg.de entnehmen.

 

Verantwortlich:

Zentraldienst der Polizei
des Landes Brandenburg

Am Baruther Tor 20
15806 Zossen OT Wünsdorf

Telefon: 033702 91–0
Telefax: 033702 91–229
Zum Impressum des Zentraldienstes


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