Aufgaben und Zuständigkeiten von Interpol & Rechtshilfe

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Datum
12.11.2015

Die zentrale Stelle für den internationalen polizeilichen Rechtshilfeverkehr im LKA ist das Sachgebiet Interpol/Rechtshilfe.

Dieses Sachgebiet koordiniert den internationalen polizeilichen Schrift- und sonstigen Dienstverkehr in strafrechtlichen Angelegenheiten.

Schwerpunkt der Arbeit ist zum einen die Unterstützung der bei den Polizeidienststellen des Landes Brandenburg anhängigen Ermittlungsverfahren in Bezug auf die Informationsgewinnung aus dem Ausland und zum anderen die Unterstützung ausländischer Polizeibehörden bei der Klärung von ausländischen Ermittlungsverfahren mit Bezug zum Land Brandenburg.

Hier besteht eine Prüfungs- und Bewilligungsfunktion gegenüber im LKA aus dem Ausland eingehender und an das Ausland gerichteter polizeilicher Ersuchen. Dabei wird entschieden, ob das Ersuchen von der Polizei gestellt/beantwortet werden kann oder ob es gegebenenfalls  in die Zuständigkeit der Justiz fällt.

Die Mitarbeiter tragen insbesondere zur Optimierung des internationalen Schriftverkehrs bei, leisten fachliche und praktische Unterstützung bzw. erledigen polizeiliche Ersuchen eigenständig.

Im Zusammenhang mit internationalen Fahndungen nach mit Haftbefehl gesuchten Straftätern übernimmt das LKA Koordinations- und Vollzugsaufgaben.

Dabei arbeitet das Sachgebiet eng mit den Organisationseinheiten Interpol, Europol sowie Sirene Schengen zusammen. 

Weiterführende Informationen zu dieser Thematik finden sich auf der Homepage des Bundeskriminalamtes.

Verantwortlich:

Polizeipräsidium
Landeskriminalamt

Tramper Chaussee 1
16225 Eberswalde
Zum Impressum des Polizeipräsidiums


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