Abblendlicht in Polen

Tags
Internationales
Verkehr
Datum
23.06.2022

Seit 17.04.2007 besteht gesetzliche Pflicht, in Polen ganztägig mit Abblendlicht zu fahren. Diese Regelung betrifft alle Kraftfahrzeuge. Vom Tagesanbruch bis zur Abenddämmerung kann der Fahrzeugführer bei normaler Luftdurchsichtigkeit statt Abblendlicht Tagfahrlicht nutzen.

Stand: 25.05.2022

*Haftungsausschluss:

Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen des Beauftragten für deutsch-polnische Beziehungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Verantwortlich:

Beauftragter des Polizeipräsidiums
für deutsch-polnische Beziehungen
Nuhnenstr. 40
15234 Frankfurt (Oder)
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