Zweimal Trickbetrug vereitelt – Polizei warnt!

Landkreis Havelland, Nennhausen und Milower Land

Havelland

Kategorie
Kriminalität
Tags
Betrug
Gefahren
Datum
16.10.2019

Ein aufmerksamer Mitarbeiter eins Geldinstituts hat am Dienstag verhindert, dass eine 80-Jährige Opfer von Trickbetrügern wurde. Wie die Dame im Gespräch mit dem Kundenberater erzählte, hatte bei ihr soeben das Bundeskriminalamt angerufen und sie aufgefordert ihr Sparbuch aufzulösen, da ihr Geld nicht mehr sicher sei. Bei dieser Schilderung erkannte der Mitarbeiter eine gängige Betrugsmasche. Nach Information der echten Polizei bestätigte sich der Verdacht. Die Frau war nicht vom BKA angerufen worden, sondern von einem Trickbetrüger, der es offenbar auf das Ersparte der Frau abgesehen hatte. Die Polizei nahm die weiteren Ermittlungen zu dem Täter auf.

 

Kurze Zeit später meldete sich ein Senior aus der Gemeinde Milower Land, der ebenfalls angerufen worden war. In diesem Fall gab ein männlicher Anrufer sich als Ehemann der Enkelin aus, der für einen Autokauf einen fünfstelligen Bargeldbetrag dringend benötigen würde. Der Mann bemerkte sofort, dass es auch bei diesem Anruf nicht mit rechten Dingen zuging und alarmierte die Polizei. Trotz sofort eingeleiteter Maßnahmen, konnte kein Tatverdächtiger dingfest gemacht werden. Auch in diesem Fall ermittelt nun die Kriminalpolizei.

 

Die Polizei rät sich niemals auf solche oder ähnliche dubiosen Geldforderungen, von wem auch immer und unter welchem Vorwand auch immer einzulassen. Die Polizei fordert Bürger auf niemals am Telefon ihre finanzielle Situation zu schildern oder ihre Geldverstecke zu verraten.

 

Im Zweifelsfall beenden Sie das Telefonat! …und rufen sie anschließend ihre örtliche Polizeidienststelle unter der öffentlich bekannten oder im Telefonbuch eingetragen Telefonnummer an.

 

Hier noch ein paar Verhaltensweisen im Überblick:

 

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen! Geben sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis!
  • Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen! Vereinbaren Sie einen späteren Gesprächstermin, damit Sie in der Zwischenzeit die Angaben z.B. durch einen Anruf bei Ihren Verwandten oder einem Rückruf bei der örtlichen Polizei überprüfen können.
  • Rufen Sie die Polizei zurück. Verwenden Sie dazu aber unbedingt die öffentlich bekannte Telefonnummer – ABER NICHT die Nummer, die Ihnen die Anrufer möglicherweise gegeben haben bzw. die Telefonnummer, die Ihnen auf dem Telefondisplay angezeigt wurde!
  • Notieren Sie sich die eventuell auf dem Sichtfeld Ihres Telefons angezeigte Telefonnummer des Anrufers!
  • Bevor Sie jemanden ihr Geld geben wollen: Besprechen Sie die Angelegenheit mit einer Person Ihres Vertrauens. Wenn Ihnen die Sache „nicht geheuer ist“, informieren Sie bitte ihre örtliche Polizeidienststelle!
  • Übergeben Sie kein Geld an Personen, die Ihnen nicht persönlich bekannt sind AUCH NICHT DER „vermeintlichen“ POLIZEI!
  • Haben sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei.

     

    Sie erreichen sie unter der Nummer 110!

Dienstag, 15. Oktober 2019

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