Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes informierten die Polizei in der Nacht auf Samstag über ruhestörenden Lärm in der Unterkunft und einem nicht einsichtigen Verursacher. Die Beamten beabsichtigten sodann das Hausverbot des Sicherheitsdienstes durchzusetzen und baten den 33-jährigen Mann aus Kenia das Haus zu verlassen, was vehement abgelehnt wurde. Die Beamten mussten den Mann daraufhin unter der Anwendung einfacher körperlicher Gewalt in den polizeilichen Gewahrsam bringen. Der Mann wehrte sich auch noch in den Gewahrsamsräumlichkeiten gegen die Maßnahmen. Es wurden Strafanzeigen wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gefertigt.
Samstag, 25.05.2019, 04:57 Uhr