Versammlungslagen im Bereich der Polizeidirektion West

Montag, 14. Februar 2022

Polizeidirektion West

Überregional

Kategorie
Demonstrationen
Datum
16.02.2022

Am gestrigen Montag fanden sowohl in allen Landkreisen im Bereich der Polizeidirektion West, als auch der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel und der Landeshauptstadt Potsdam Versammlungen statt. Die Polizei konnte dabei den friedlichen Ablauf der zuvor bei der Versammlungsbehörde angemeldeten Versammlungen in Potsdam, Falkensee, Treuenbrietzen, Nauen und Teltow gewährleisten. Die Versammlungen verliefen gemäß ihres geplanten Ablaufs und blieben überwiegend friedlich. Bei der Versammlung in Falkensee wurden deren Teilnehmer mit einem rohen Ei beworfen. Ein Mann wurde dadurch getroffen und leicht am Kopf verletzt. Er benötigte jedoch keine medizinische Betreuung. Ein Verursacher konnte zunächst nicht bekannt gemacht werden. Die Polizei hat dazu Ermittlungen wegen eines Körperverletzungsdeliktes eingeleitet.

 

Der Polizei war im Vorfeld außerdem bekannt geworden, dass in den sozialen Medien zur Teilnahme an bei der Versammlungsbehörde zuvor nicht angemeldeten Versammlungen bzw. sogenannten „Lichter- Spaziergängen“ in weiteren Städten und Gemeinden im Bereich der Polizeidirektion West aufgerufen wurde. Die Polizei war darauf vorbereit, hatte ihrerseits entsprechende Einsätze geplant und mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei und der Bundespolizei durchgeführt.

In der Stadt Brandenburg an der Havel sammelten sich gegen 18:30 Uhr mehrere Personen in der Nähe des Marienberges an und setzen sich unmittelbar danach selbständig in Bewegung. Die Polizei wertete dies als Versammlung, führte daraufhin Lautsprecherdurchsagen durch und verfügte kurz darauf die Auflösung der nicht angemeldeten Versammlung, da sich die Teilnehmer erkennbar nicht an die Regelungen der Eindämmungsverordnung hielten. Dies bewegte die Personengruppe dazu, ihren Aufzug nicht weiter durchzuführen und sich in verschiedene Abgangsrichtungen aufzulösen. Die Polizei hat im Rahmen dessen mehrere Personen kontrolliert, Identitäten festgestellt und Platzverweise erteilt.

Auch im Landkreis Potsdam-Mittelmark kam es in mehreren Ortschaften zu Versammlungen, die zuvor

nicht bei der Versammlungsbehörde angemeldet wurden. Unter anderem sammelten sich in den Städten Teltow und Kleinmachnow wieder mehrere Personen zu sogenannten Spaziergängen. Als sich die Personengruppen dann ohne erkennbare Führung in Bewegung setzten, wurden sie kurz darauf von Einsatzkräften der Polizei gestoppt, da auch hier massiv gegen Regelungen der aktuellen Eindämmungsverordnungsverordnung verstoßen wurde. Die Auslösung des nicht angemeldeten Aufzuges wurde daraufhin verfügt und mit den erforderlichen Identitätsfeststellungen bei den teilnehmenden Personen begonnen. Mehrfach versuchten sich Personen den polizeilichen Maßnahmen zu entziehen, was durch Polizisten mit der Anwendung einfacher körperlicher Gewalt unterbunden werden musste. Es wurden insgesamt über hundert Personen kontrolliert, Identitäten festgestellt und entsprechende Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Verstößen gegen die aktuelle Eindämmungsverordnung und Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz gefertigt.

In der Stadt Jüterbog sammelten sich am Montagabend mehrere Personen, die sich zuvor offenbar in den sozialen Medien verabredet hatten sich auf dem Jüterboger Marktplatz zu versammeln. Durch das gezielte Ansprechen der sich sammelnden Personen sowie über Lautsprecherdurchsagen hat die Polizei erfolglos nach einem Versammlungsleiter bzw. einer Versammlungsleiterin gesucht. Da massiv gegen die Regelungen der aktuellen Eindämmungsverordnung verstoßen wurde, ist in weiterer Folge eine Auflösungsverfügung für die Versammlung ergangen. Dies wurde dann wieder über Lautsprecherdurchsagen allen vor Ort befindlichen Personen mitteilgeilt. Dieser Verfügung wurde erkennbar nicht nachgekommen. Die Personen verteilten sich daraufhin in mehreren Gruppen im gesamten Innenstadtbereich, woraufhin Polizeibeamte mit der notwendigen Identitätsfeststellung für die Ahndung der Rechtsverstöße begannen. Personengruppen wurden dazu durch die Einsatzkräfte aufgehalten und kontrolliert. Es wurden wegen Verstöße gegen das Versammlungsgesetz und der Eindämmungsverordnung Identitäten von mehreren Dutzend Personen festgestellt und entsprechende Ordnungswidrigkeitsanzeigen eingeleitet.

Im Rahmen einer Identitätsfeststellung kam es in der Zinnaer Straße zum tätlichen Angriff eines Versammlungsteilnehmers gegenüber Polizeibeamten. Der Tatverdächtige wurde daraufhin von Polizisten festgehalten, um seine Identität zu klären und ein Strafverfahren einzuleiten. Zwei weitere Personen sympathisierten daraufhin mit dem Tatverdächtigen und versuchten den Angreifer aus den polizeilichen Maßnahmen zu befreien. Sie wurden ebenfalls durch die Einsatzkräfte festgehalten. Dabei kam es zu weiteren Widerstandshandlungen der festgehaltenen Personen gegen die handelnden Polizeibeamten. Zusätzlich fing eine Frau zu diesem Zeitpunkt an mehrfach die polizeilichen Amtshandlungen zu stören. Sie wurde von Polizeibeamten mehrfach aufgefordert ihre Störungen einzustellen und den Ort zu verlassen. Aufgrund der Lage wurde von einer Ingewahrsamnahme der Störerin abgesehen und die Frau, als Mindermaßnahme durch den Einsatz einfacher körperlicher Gewalt von ihrem Handeln abgehalten. Im Rahmen der Durchsetzung der polizeilichen Maßnahmen wurden bei den Störern Reizgas und eine Schutzweste sichergestellt.

In der Gesamtschau der Versammlungslagen im Bereich der Polizeidirektion West am Montagabend wurden 17 Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet. Weiter wurden Strafanzeigen wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, einer versuchten Gefangenenbefreiung und wegen Körperverletzung aufgenommen. Es wurden mehrere hundert Identitäten festgestellt, Platzverweise erteilt und Ordnungswidrigkeitsanzeigen gefertigt.

Die Polizei appelliert an dieser Stelle noch einmal, geplante Versammlungen vorher bei der Versammlungsbehörde fristgerecht anzumelden. Dieses ermöglicht in der Folge alle notwendigen Absprachen sowie Vorbereitungshandlungen der Polizei, die für eine erfolgreiche und friedliche Versammlungsdurchführung notwendig sind.

Die Polizei weist aber auch darauf hin, dass unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes konsequent gegen Rechtsverstöße im Zusammenhang mit Versammlungen vorgegangen werden wird.

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