Am 03.12.2020, gegen 18:10 Uhr, hielten Polizisten in der Fürstenberger Straße einen PKW Opel zu einer Kontrolle an. Dessen Fahrer wirkte nicht gerade nüchtern, was ein Drogenvortest auch unterstrich. Im Fahrzeug fand sich in weiterer Folge ein sog. „Nunchaku“. Da dieses zweiteilige Würgeholz in Deutschland verboten ist, hat sich der 21-Jährige jetzt nicht nur wegen Verdachts auf Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel, sondern auch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu verantworten. Das Auto musste er stehen lassen und die Fahrzeugschlüssel aushändigen. Außerdem wurde ihm im Templiner Krankenhaus eine Blutprobe entnommen.
Verdacht des Fahrens unter Drogeneinfluss
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 04.12.2020
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