Am Montagvormittag stoppte die Polizei einen 31-jährigen E-Scooter-Fahrer, der ohne Versicherungskennzeichen durch Senftenberg fuhr. Diesem wurde die Weiterfahrt untersagt. Des Weiteren wurde eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz aufgenommen. Aufgrund der aktuellen Häufigkeit derartiger Verstöße weist die Polizei in diesem Zusammenhang nochmals eindringlich darauf hin, dass Elektrokleinstfahrzeuge (sogenannte E-Roller, E-Scooter), wenn diese im öffentlichen Raum gefahren werden, immer für den Straßenverkehr zugelassen sein müssen und ein Versicherungskennzeichen angebracht sein muss. Des Weiteren gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer.