Während der Verkehrskontrolle eines Pkw bemerkten die Polizeibeamten deutlichen Alkoholgeruch beim Fahrzeugführer. Der Fahrzeugführer lehnte einen Atemalkoholtest ab. Durch die Polizei wurde eine Blutentnahme angeordnet. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Abhängig vom Promillegehalt der entnommenen Blutprobe muss der Fahrzeugführer nun mit einer Strafanzeige oder Ordnungwidrigkeitenanzeige rechnen.
Sonntagmorgen stellte die Polizei ein Kleinkraftrad fest, welches trotz Dunkelheit ohne Beleuchtung geführt wurde. Der Fahrzeugführer wurde einer Kontrolle unterzogen. Dabei wurde ein deutlicher Alkoholwert gemessen und eine Blutprobe angeordnet. Der Führerschein wurde sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet.