Am Samstagabend stellten Beamte einen 41-jährigen fest, dessen Fahrrad sich augenscheinlich aus eigener Kraft fortbewegte. Im Rahmen der Kontrolle bestätigte sich, dass der Mann das Fahrrad dahingehend umgebaut hatte, dass kein Treten mehr notwendig war und das Fahrrad wiederrechtlich ausschließlich durch Motorkraft angetrieben wurde. Aufgrund des Umbaus wäre nunmehr eine Haftpflichtversicherung (und Kennzeichen) für das Fahrrad notwendig. Im Verlauf der Kontrolle nahmen die die Beamten zusätzlich noch Alkoholgeruch beim Fahrzeugführer wahr. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Alkoholisierungsgrad des Mannes mit 2,53‰.
Eine Blutentnahme wurde angeordnet, das Fahrrad zur weiteren technischen Untersuchung sichergestellt. Den Mann erwarten jetzt mehrere Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsstraftaten.
Trunkenheitsfahrt
- Kategorie
- Verkehr
- Straßenverkehr
- Datum
- 07.06.2022
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