Trickbetrüger scheitern mit Schockanruf

Kloster Lehnin

Potsdam-Mittelmark

Kategorie
Die Polizei
Datum
23.02.2021

Der Sohn der 83-jährigen Geschädigten teilte der Polizei am Montagnachmittag mit, dass sich ein unbekannter Täter zuvor telefonisch bei seiner Mutter gemeldet hatte und sich dabei für ihn ausgegeben hat. Der akzentfrei sprechende Mann, äußerte, dass er einen Unfall mit seinem Auto verursacht habe und dabei eine andere Person tödlich verunglückt sei. Weiter sagte der Täter, dass nur mit einer Zahlung von über 30.000 Euro eine Inhaftierung noch zu verhindern wäre. In diesem Moment reagierte die Frau genau richtig. Sie ließ sich nicht überrumpeln, sondern beendete das Gespräch und rief selbst bei ihrem Sohn, unter der ihr bekannten Telefonnummer an, um mit ihm zu sprechen und ihn zu fragen ob er wirklich in Schwierigkeiten sei. Natürlich war er das nicht und meldete den Vorfall der Polizei. Diese nahmen eine Betrugsstrafanzeige auf.

 

Der beschriebene Sachverhalt beschreibt eine bei der Polizei hinreichend bekannte Form des Telefonbetruges.

 

Bei diesen so genannten „Schockanrufen“ nutzen die Täter die Schreckmomente aus, indem sie ihre Opfer anrufen und sich als Angehörige (Sohn, Tochter, Enkelkind) in einer dramatischen Situation ausgeben. Meist geben Sie weinend an, dass es einen Verkehrsunfall gegeben habe, bei denen ein Mensch ums Leben gekommen sei und sie nun bei der Polizei seien. Sie würden eine Untersuchungshaft oder ein Strafverfahren nur vermeiden können, wenn das Opfer Ihnen eine meist hohe Summe (i. d. R. mehrere zehntausend Euro) als Kaution hinterlegen würde.

Für gewöhnlich wird das Telefon dann an einen angeblichen Polizisten weitergegeben, um durch eine akustische Drohkulisse den Druck weiter zu erhöhen. Die Kombination aus Schock, Drohungen und Mitleid gegenüber dem vermeintlichen Angehörigen soll die oftmals älteren Opfer dazu bringen, den Wahrheitsgehalt nicht zu hinterfragen und Geld herauszugeben. Die Täter sprechen oft akzentfrei und agieren rhetorisch begabt.

 

Anbei finden sich Hinweise, die Bürger bei allen Formen des Telefonbetruges beachten sollten. Diese so genannten „Schockanrufe‘“ reihen sich neben Enkeltrickbetrügereien und Anrufen falscher Polizisten ein, die alle das Ziel haben, an Wertgegenstände und oder Bargeld der meist älteren Opfer zu gelangen und können in ihrer Form auch stark variieren.

 

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang:

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen. Geben sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis!
  • Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren sie einen späteren Gesprächstermin, damit sie in der Zwischenzeit die Angaben z.B. durch einen Anruf bei Ihren Verwandten oder bei der örtlichen Polizei überprüfen können!
  • Notieren Sie sich die eventuell auf dem Sichtfeld Ihres Telefons angezeigte Nummer des Anrufers!
  • Bevor Sie jemandem ihr Geld geben wollen: Besprechen Sie die Angelegenheit mit einer Person Ihres Vertrauens. Wenn Ihnen die Sache „nicht geheuer ist“, informieren Sie bitte ihre örtliche Polizeidienststelle!
  • Übergeben Sie kein Geld an Personen, die Ihnen nicht persönlich bekannt sind!
  • Haben sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei! Sie erreichen sie unter der Nummer 110

Montag, 22. Februar 2021, 14:30 Uhr

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