Im Tagesverlauf des 27.02.2018 erhielten drei Seniorinnen aus Eisenhüttenstadt Anrufe von ihren angeblichen Töchtern beziehungsweise Enkelinnen. In allen drei Fällen baten die Frauen um die Übergabe von Bargeld, da sie in finanziellen Schwierigkeiten stecken würden. In einem Fall kam es auch tatsächlich zur Übergabe von Bargeld an eine Unbekannte, die sich gegenüber der Rentnerin als Bekannte der Tochter ausgab, da diese selbst keine Zeit hätte. Die beiden anderen Damen erkannten den Schwindel am Telefon und brachen die Gespräche ab. In allen drei Fällen ermittelt die Kriminalpolizei wegen Betrug.
Die Kriminalpolizei weist nochmals darauf hin, dass Vorsicht am Telefon geboten ist. Sollten sich telefonisch Personen melden, die sich als Enkel oder Enkelin bzw. enge Verwandte ausgeben, ohne sich mit ihrem Vornamen zu melden, sollten sie hellhörig werden. Auf keinen Fall die Personen mit Namen ansprechen. Wenn Geldforderungen geäußert werden, beenden sie das Gespräch. Sie handeln in diesem Fall nicht unhöflich sondern richtig!
Auch Anrufe von angeblichen Polizisten, Staatsanwälten oder Rechtsanwälten in denen ihnen Freiheitsentzug angedroht wird, falls sie nicht eine bestimmte Geldsumme überweisen, Kontodaten oder Angaben zu ihren Vermögensverhältnissen preisgeben, können sie beenden. Öffentliche Einrichtungen oder Behörden werden immer schriftlich an sie herantreten, wenn es Gründe dafür gibt.