Dass auch Fahrradfahrer bei entsprechendem Alkoholkonsum mit dem Gesetz in Konflikt kommen können, musste am Dienstagnachmittag gegen 16:00 Uhr ein 42-Jähriger im Schwalbenweg feststellen.
Durch Polizeibeamte kontrolliert, ergab sein Atemalkoholtest einen Messwert von 2,36 Promille und lag damit weit im Bereich einer Verkehrsstraftat. Zur Sicherung gerichtsfester Beweise wurde die Blutprobe veranlasst.