Pressemitteilung der PD Süd und Ost zur Verkehrssituation an den Grenzübergängen zur Republik Polen

PD Süd

Überregional

Kategorie
Verkehr
Tags
Straßenverkehr
Datum
18.03.2020

Die Polizei bittet mit hoher Dringlichkeit darum, folgende Verkehrshinweise zu beachten:

 

-          der GÜ BAB 12 kann ohne Ausnahme nur durch den Güterverkehr passiert
           werden

-          eine Überfahrt für PKW ist NICHT möglich

-          PKW werden ASS Briesen (Stand 14:00 Uhr) ausnahmslos abgeleitet

 

Eine Grenzüberquerung für den gewerblichen Güterverkehr ist ausschließlich an folgenden GÜ möglich:

-          BAB 12 – GÜ Swiecko

-          BAB 11 – GÜ Pomellen

-          BAB 15 – GÜ Bademeusel/Olzyna (hier auch Busse)

 

Grenzübertritte ausschließlich für PKW, Kleinbusse und Busse sind an den GÜ:

 

-          Guben (lediglich Fahrzeuge bis 3,1 Tonnen) alle Fahrzeuge mit höherem
           zulässigem Gesamtgewicht werden abgewiesen

-          Frankfurt (Oder) – Stadt

-          Küstrin-Kiez

-          Schwedt/Oder

 

möglich. Von einem Grenzübertritt in Schwedt/Oder wird momentan dringend abgeraten, da die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt verkehrstechnisch verstopft ist! (Stand 14:00 Uhr) 

Ausschließlich für Fahrzeuge mit lebenden Tieren steht die GÜ Gubinek zur Verfügung. Alle anderen Fahrzeuge werden hier konsequent abgewiesen.

Ein Abweichen auf GÜ, die nicht für den Güterverkehr freigegeben sind, ist völlig zwecklos. Die LKW-Fahrer werden vor Ort abgewiesen, da auf polnischer Seite keine Abfertigung dieser Fahrzeuge erfolgt. Ein Wenden ist oftmals nur unter erschwerten Bedingungen möglich, was die Wartezeit für alle Verkehrsteilnehmer immens steigert!

Verantwortlich:

Polizeidirektion Süd
Pressestelle

Juri-Gagarin-Straße 16
03046 Cottbus

Telefax: 0355 4937-2002
pressestelle01.pdsued@polizei-internet.brandenburg.de

Telefon: 0355 4937–2020
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