Die Polizei bittet mit hoher Dringlichkeit darum, folgende Verkehrshinweise zu beachten:
- der GÜ BAB 12 kann ohne Ausnahme nur durch den Güterverkehr passiert
werden
- eine Überfahrt für PKW ist NICHT möglich
- PKW werden ASS Briesen (Stand 14:00 Uhr) ausnahmslos abgeleitet
Eine Grenzüberquerung für den gewerblichen Güterverkehr ist ausschließlich an folgenden GÜ möglich:
- BAB 12 – GÜ Swiecko
- BAB 11 – GÜ Pomellen
- BAB 15 – GÜ Bademeusel/Olzyna (hier auch Busse)
Grenzübertritte ausschließlich für PKW, Kleinbusse und Busse sind an den GÜ:
- Guben (lediglich Fahrzeuge bis 3,1 Tonnen) alle Fahrzeuge mit höherem
zulässigem Gesamtgewicht werden abgewiesen
- Frankfurt (Oder) – Stadt
- Küstrin-Kiez
- Schwedt/Oder
möglich. Von einem Grenzübertritt in Schwedt/Oder wird momentan dringend abgeraten, da die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt verkehrstechnisch verstopft ist! (Stand 14:00 Uhr)
Ausschließlich für Fahrzeuge mit lebenden Tieren steht die GÜ Gubinek zur Verfügung. Alle anderen Fahrzeuge werden hier konsequent abgewiesen.
Ein Abweichen auf GÜ, die nicht für den Güterverkehr freigegeben sind, ist völlig zwecklos. Die LKW-Fahrer werden vor Ort abgewiesen, da auf polnischer Seite keine Abfertigung dieser Fahrzeuge erfolgt. Ein Wenden ist oftmals nur unter erschwerten Bedingungen möglich, was die Wartezeit für alle Verkehrsteilnehmer immens steigert!