Potsdam. Die Polizei des Landes Brandenburg und die Verbände, Hilfsorganisationen und Träger des Katastrophenschutzes verstärken ihre Zusammenarbeit beim Einsatz von Rettungshunden. Mit Vertretern des Arbeiter Samariter Bunds, des Bundesverbands Rettungshunde, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, des Deutschen Roten Kreuzes, der Feuerwehren, der Johanniter Unfallhilfe und des Katastrophenschutzes der Landkreise schloss Polizeipräsident Hans-Jürgen Mörke gestern eine Kooperationsvereinbarung, welche die Rahmenbedingungen gemeinsamer Einsätze konkretisiert.
Polizeipräsident Hans-Jürgen Mörke
„Schon seit Jahren arbeiten wir mit den Rettungshundestaffeln der verschiedenen Organisationen eng zusammen. Die jetzt unterzeichnete Vereinbarung schafft endlich Rechtssicherheit und sorgt dafür, dass die Fähigkeiten der Rettungshunde mit den Anforderungen der Polizei optimal zusammenpassen. Damit wollen wir vor allem auch das ehrenamtliche Engagement schützen, stärken und würdigen.“
Die Polizei fordert die Rettungshundestaffeln zur Unterstützung an, wenn ihre eigenen spezialisierten Hunde für die Personensuche nicht ausreichen. Im laufenden Jahr kamen schon rund 240 Unterstützungsanforderungen bei der Suche nach hilflosen und vermissten Personen zusammen (2018: 270 Anforderungen). Die Rettungshundestaffeln verfügen neben Hunden für die Trümmer-, Wasser- oder Flächensuche – beispielsweise in Wäldern oder auf Seen – auch über sogenannte Mantrailer, die in der Lage sind, der Geruchsspur eines Menschen zu folgen. Für die Sucheinsätze können die ehrenamtlichen Kräfte rund um die Uhr angefordert werden. Insgesamt 17 Staffeln mit rund 120 geprüften Rettungshundeteams sind im Land Brandenburg im Einsatz.
Eine zusätzliche Prüfung der gegenwärtig 17 Mantrailer-Teams bei der Polizei soll in Zukunft dafür sorgen, dass Einsätze nach einheitlichen Standards bewältigt werden.