Polen offiziell Hochinzidenzgebiet

Woidke: Mit maßvollen Reaktionen Lebensadern der Grenzregion aufrechterhalten

Potsdam

Überregional


Nach der gestrigen Einstufung Polens als Hochinzidenzgebiet hat Ministerpräsident Dietmar Woidke eine maßvolle Einschränkung der Mobilität über die Grenze angekündigt. Der Koordinator der Bundesregierung für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit betonte zugleich, es werde „alles getan, um grenzüberschreitendes Leben und Arbeiten so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Wichtig ist: Die Grenze bleibt geöffnet.“ 

Die Bundesregierung hat Polen gestern als Hochinzidenzgebiet eingestuft, wie das Robert-Koch-Institut bekanntgab. Dies sind Risikogebiete mit besonders hohem Infektionsgeschehen. In Polen gibt es seit einigen Wochen steigende Neuinfektionen, die anhaltend deutlich über dem 7-Tages-Inzidenz-Schwellenwert von 200 liegen und derzeit sogar bei über 300. Die Entscheidung hat zur Folge, dass bereits ab Sonntag, 21.03. 0.00 Uhr, strengere Regeln bei der Einreise nach Deutschland gelten. Im Vorfeld standen Vertreterinnen und Vertreter beider Regierungen in engem Austausch.

Polen hat in Reaktion auf das Infektionsgeschehen einen landesweiten Lockdown ab dem 20.03. angekündigt. Woidke: „Polen hat mit einer dritten Welle der Pandemie zu kämpfen. Die Werte sind bei unseren Nachbarn jetzt so hoch, dass das gesamte Land zum Hochinzidenzgebiet erklärt werden musste. Ich bedaure das sehr und wünsche unseren polnischen Nachbarn, dass sich die Situation bald wieder entspannt. Ich will in Kürze die Situation mit meinem polnischen Partner beraten. 

Da auch in Deutschland die Lage kritisch ist, ist es derzeit erforderlich, die Mobilität über die Grenze einzuschränken. Die Pandemie lässt uns leider keine andere Wahl. Wir tun aber alles, um grenzüberschreitendes Leben und Arbeiten so wenig wie möglich zu beeinträchtigen, indem wir Ausnahmeregelungen für Grenzpendler vorsehen. Unser Ziel ist es, die Lebensadern der Grenzregion aufrechtzuerhalten. Einschränkungen an der Grenze gelten nur auf Zeit und müssen maßvoll sein.

Es liegt an uns allen und unserem Verhalten, dass die Pandemie eingedämmt werden kann.“ Zentraler Punkt der strengeren Einreiseregeln ist, dass zusätzlich zu der bereits bestehenden Quarantänepflicht und der digitalen Einreiseanmeldung grundsätzlich ein aktueller negativer Corona-Test vorliegen muss. Die Einreise aus dem Hochinzidenzgebiet Polen nach Brandenburg ist deshalb abkommendem Sonntag grundsätzlich nur mit einem negativen Testnachweis möglich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Berufspendler und Personen, die Bildungsangebote wahrnehmen, müssen sich zweimal wöchentlich testen lassen.

Um einem möglicherweise erhöhten Bedarf an Testnachweisen begegnen zu können, unterstützt die Landesregierung mit dem zusätzlichen Aufbau von Teststationen in der unmittelbaren Nähe von stark frequentierten Grenzübergängen. Das Ministerium des Innern und für Kommunales hat in Kooperation mit einem externen Dienstleister dafür vorerst drei Teststationen in Frankfurt (Oder), an der Bundesautobahn 12 und in Guben vorgesehen. Alle drei Teststationen werden am 22. März ab 07:00 Uhr ihren Betrieb aufnehmen.

Es gilt zudem eine 10tägige Quarantänepflicht, die frühestens am fünften Tag mit einer weiteren negativen Testung beendet werden kann. Ausnahmen von der Quarantänepflicht bestehen weiter für Grenzpendler und Grenzgänger, die wegen Beruf, Schule, Studium, Weiterbildung oder aber zum Besuch enger Familienangehöriger oder Lebenspartner die Grenze überschreiten. Beschäftigte müssen eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers über die Notwendigkeit ihrer Tätigkeit mit sich führen, das gilt ebenso für Personen, die (Aus-)Bildungsangebote grenzüberschreitend wahrnehmen.

Die digitale Anmeldung müssen sie dennoch vornehmen. Für Durchreisende gilt die Anmelde-, Test- und Quarantänepflicht nicht. Sie sind aber grundsätzlich verpflichtet, das Land auf schnellstem Wege zu verlassen. Sollte Polen künftig zum Virusvariantengebiet verklärt werden, gelten weitere verschärfte Maßnahmen. Es gilt unabhängig davon weiterhin der eindringliche Appell der Bundesregierung und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aller Bundesländer, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und ins Ausland zu verzichten. Zu den Detailregelungen siehe: 1. Quarantäne VO: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_quarv 2. Faktenblätter Einreise nach Brandenburg des MIK)

Quelle: Pressemeldung Staatskanzlei Land Brandenburg

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