Während der Streifentätigkeit fiel Polizeibeamten der Fahrer eines E- Rollers auf, da an dem Fahrzeug kein Versicherungskennzeichen angebracht war. In der darauffolgenden Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass für den Roller tatsächlich kein Versicherungsschutz besteht. Gegen den heranwachsenden Fahrer wird nun wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Ohne Versicherungsschutz mit dem E- Roller unterwegs
Dienstag, 21.06.2022, 14:45 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 22.06.2022
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