Am frühen Dienstagabend stellten Polizeibeamte einen E-Roller fahrend im öffentlichen Verkehrsraum fest. Während der Verkehrskontrolle des 24-jährigen Fahrers wurden Auffälligkeiten bemerkt, die auf den Konsum von Betäubungsmitteln hindeuteten. Ein freiwilliger Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht. Im Anschluss wurde eine Blutprobe entnommen. Darüber hinaus stellten die Beamten fest, dass das am E-Roller angebrachte Versicherungskennzeichen nicht auf das Gefährt zugelassen ist. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die Kriminalpolizei übernimmt die weiteren Ermittlungen, die Weiterfahrt wurde untersagt.
Ohne Versicherung und berauscht unterwegs
Dienstag, 08.10.2024, 17:17 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Drogen
- Straßenverkehr
- Datum
- 09.10.2024
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