Mitarbeiter des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) und der Verkehrspolizei der Direktion Nord kontrollierten gestern Morgen auf einem Rastplatz zwischen der Raststätte Walsleben und der Anschlussstelle Herzsprung einen 49-jährigen deutschen Fahrer eines Lkw mit Anhänger. Für die Fahrzeugkombination konnte der Mann jedoch nicht die erforderliche Fahrerlaubnis vorweisen. Zudem stellten die Polizeibeamten nach einem Bremstest fest, dass der Anhänger komplett ohne Bremswirkung war. Das Gespann war um etwa drei Meter zu lang und die dafür erforderliche Ausnahmegenehmigung lag nicht vor. Die Beamten untersagten dem 49-Jährigen die Weiterfahrt mit Anhänger und nahmen mehrere Strafanzeigen (u.a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis) auf.
Bei der technischen Kontrolle eines polnischen Sattelzuges stellten die Beamten eine Manipulation des digitalen Kontrollgerätes (Fahrtenschreiber) fest. Dem 53-jährigen polnischen Fahrer war es dadurch möglich, während der Fahrt eine Ruhezeit aufzeichnen zu lassen. Die Manipulationseinrichtung wurde ausgebaut und sichergestellt. Dem Mann wurde bis zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes des Fahrtenschreibers die Weiterfahrt untersagt. Die Beamten leiteten ein Bußgeldverfahren ein und erhoben vom Fahrer und Unternehmer eine Sicherheitsleistung in Höhe von insgesamt 17.000 Euro.