Ein Richter am Amtsgericht Frankfurt (Oder) ordnete am 20.06.2018 Untersuchungshaft für den 35-Jährigen an. Anschließend kam er in eine Justizvollzugsanstalt.
Lesen Sie dazu auch den Auszug aus unserer gestrigen Pressemitteilung:
B167 – Verstecken half nicht
Beamte der gemeinsamen operativen Fahndung (GOF- Polizeibeamte der Landes- und der Bundespolizei sowie Beamte vom Zoll) beabsichtigen im Bereich Seelow einen Mercedes Sprinter zu stoppen. Als der Fahrer des Kleintransporters dies bemerkte beschleunigte er seine Fahrt und entzog sich der Kontrolle. Zwischen Diedersdorf und Seelow fanden die Beamten das Auto verlassen vor. Bei der Absuche der Umgebung konnten sie einen 35-Jährigen stellen, der sich vergeblich versuchte zu verstecken. Der offensichtlich alkoholisierte Mann, konnte keinen Eigentumsnachweis für das Auto vorlegen und keine Fahrerlaubnis. Ein Atemalkoholtest zeigte einen Wert von 1,24 Promille an. Eine Überprüfung des Fahrzeuges ergab, dass dieses im Kreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen als gestohlen gemeldet war. Gegen den Mann ermittelt nun die Kriminalpolizei wegen Hehlerei.