Der 40- jährige Fahrer eines gestohlenen Ford Mondeo, der am 19. September auf der BAB11 angehalten und kontrolliert wurde, erhielt am 20. September am Amtsgericht Prenzlau einen Untersuchungshaftbefehl. Er befindet sich in einer Justizvollzugsanstalt.
Lesen Sie dazu aus der Pressemitteilung vom 20.09.2018:
BAB 11 – Mit gestohlenem Auto gestellt
Aufmerksame Autofahrer gaben der Polizei am 19.09.2018, gegen 16:30 Uhr, den Hinweis, dass auf der BAB 11 in Richtung Norden ein Ford Mondeo mit Berliner Kennzeichen unterwegs sei, dessen Fahrer das Auto scheinbar nicht im Griff hätte. Bei einer Prüfung des angegebenen Kennzeichens stellte sich heraus, dass der dazugehörige Wagen nach Diebstahl in Fahndung gesetzt worden war. Zwischen den Anschlussstellen Pfingstberg und Warnitz konnten Polizisten das Fahrzeug dann stoppen. Hinter dem Steuer fand sich ein 40-jähriger Osteuropäer, welcher einen Atemalkoholwert von 2,28 Promille aufweisen konnte. Eine Fahrerlaubnis besaß er hingegen nicht. Ihm wurden Handfesseln angelegt und er ist vorläufig festgenommen. Wie es mit ihm weitergeht, wird nun geklärt. Der Ford kann nach kriminaltechnischer Untersuchung wieder an seine rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden.