Freier Weg für Lebensretter

Freitag, 24. Juli 2020, 09:00 - 15:00 Uhr

Raststätte Fläming West; BAB 9 zwischen den AS Brück und Niemegk in Richtung München

Überregional

Kategorie
Vorbeugen und Schützen
Datum
24.07.2020

...so lautet das Motto des heutigen Präventionsstandes der Polizeidirektion West im Rahmen der Raststättentour der Verkehrssicherheitskampagne „Lieber sicher. Lieber leben.“

Heute beginnt das letzte Drittel der Sommerferien in Brandenburg und damit einhergehend ein erneuter Anstieg des Reiseverkehrs auf unseren Autobahnen. Leider muss die Polizei dabei auch immer vermehrt Unfälle registrieren. Ein schnelles Handeln aller Rettungskräfte ist zum Schutz von Leib und Leben, aber auch zur Vermeidung kilometerlanger Staus deshalb unabdingbar. Regelmäßig stellt die Autobahnpolizei jedoch fest, dass von vielen Verkehrsteilnehmern keine Rettungsgasse gebildet wird. Umso wichtiger ist es, bei den Autofahrern immer wieder die Notwendigkeit und die richtige Bildung einer Rettungsgasse darzustellen.

Mit mehreren Partnern informiert die Polizeidirektion West am heutigen Freitag Raststättenbesucher auf der BAB 9 darüber, wie wichtig eine Rettungsgasse für die schnelle Versorgung von Verletzten ist und warum Rettungsgassenmuffel die eigenen Stauzeiten noch erheblich verlängern.

Mit vor Ort ist der amtierende Leiter der Polizeidirektion West, Karsten Schiewe, der auf dem RTK Fläming (West) mit den Autofahrern und Autofahrerinnen auf ihrem Weg in den Urlaub ins Gespräch kommen will:

„Meinen Mitarbeitern und mir ist es ein großes Anliegen, das Thema Rettungsgasse ständig präsent zu halten. Genau wie Gasgeben, Kuppeln und Bremsen sollte jeder Kraftfahrer reflexartig wissen, dass er auf Autobahnen und auch auf mehrspurigen Landstraßen eine Rettungsgasse zu bilden hat, sobald nur noch Schrittgeschwindigkeit gefahren werden kann. Wer schon einmal selbst einen Unfall erlebt hat weiß, wie lange die Zeit sein kann, bis der erste Rettungswagen vor Ort ist und wie gefährlich ungesicherte Unfallstellen sind, bis Polizei und Feuerwehr sich zur Unfallstelle durchgekämpft haben. Nicht zuletzt stehen auch diejenigen dann länger im Rückstau, die die Beräumung der Unfallstelle durch ihre Rettungsgassenblockierung verzögert haben.“

 

Die Polizei hat festgestellt, dass einigen angesprochenen Kraftfahrern der § 11 Abs. 2 StVO nicht geläufig war.

 

Welche gesetzliche Grundlage gilt?
§ 11 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

 

Der amtierende Leiter der Polizeidirektion West, Karsten Schiewe, in einem Interview:

Wie funktioniert eine klassische Rettungsgasse?

Eine aufmerksame Fahrweise eines jeden Verkehrsteilnehmers ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr. Auf Autobahnen und Landstraßen können Sekunden entscheidend sein. Bemerkt ein Verkehrsteilnehmer, dass der Verkehr vor ihm stockt oder sich sogar schon ein Stau bildet, müssen Fahrzeugführer eine Rettungsgasse bilden.

Die Gasse muss immer zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts daneben liegenden Spur gebildet werden.

Das bedeutet, bei drei oder vier Spuren fahren also nur die Autos auf dem linken Streifen nach links und alle anderen nach rechts. Dabei kann auch der Standstreifen mit der halben Fahrzeugbreite benutzt werden. Die so genannte „Rechte-Hand-Regel“, man streckt die rechte Hand zum Halt raus, verdeutlicht an welcher Stelle der Fahrspuren die Rettungsgasse gebildet werden muss.

Wer darf die Rettungsgasse nutzen?

Befahren werden darf die Rettungsgasse ausschließlich mit Polizei- und Hilfsfahrzeugen. Dazu zählen: Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen, Arzt- und Abschleppfahrzeuge (§ 11 Abs. 2 StVO). Allen anderen Kraftfahrern ist die Durchfahrt verboten.

Wenn der Krankenwagen und die Polizei die Rettungsgasse passiert haben, darf ich dann wieder auf meine eigentliche Fahrspur zurück?

Nein! Es können noch weitere Fahrzeuge folgen, die die Berechtigung besitzen durchzufahren. Also ist es umso wichtiger zu wissen, dass die Rettungsgasse so lange frei zu halten ist, bis der Verkehr wieder rollt!

Warum ist das Bilden und Freilassen einer Rettungsgasse so wichtig?

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Verkehrsunfall und liegen verletzt in ihrem Fahrzeug und Ihnen muss schnell geholfen werden. Doch wenn der Rettungswagen erst warten muss, bis die im Stau stehenden Fahrzeugführer den Weg freimachen, verrinnen kostbare Minuten, schlimmstenfalls kommt dann für Sie jede Hilfe zu spät. Eine Rettungsgasse ist also wichtig, um den Einsatzkräften ein schnelles Eintreffen am Unfallort zu ermöglichen. Somit ist gewährleistet, dass  erste Maßnahmen, wie erste Hilfe, Löschmaßnahmen sowie Absicherung des Unfallortes schnell durchgeführt werden können.

Jetzt habe ich es sehr eilig, kann ich den Standstreifen nutzen um schneller voran zu kommen?

Auf keinen Fall! Der Standstreifen ist ausschließlich als Pannen- und Notfallreserve vorgesehen. Immer wieder kommt es wegen dessen rechtswidriger Benutzung zu schweren Verkehrsunfällen. Ebenso verhält es sich mit dem nicht erlaubten Nutzen der gebildeten Rettungsgasse.

Bußgelder tun weh, was kostet mich ein Verstoß gegen alle die eben genannten Regeln?

Neben einer Geldbuße ab 200 Euro und Punkten, kosten Verstöße manchmal leider auch Leben und Gesundheit. Dieses höchste Gut sollte jedem Verkehrsteilnehmer eine gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung zu jeder Zeit wert sein!

Haben Sie noch eine Botschaft die Sie allen Fahrzeugführern mit auf die Fahrt geben möchten?

„Freier Weg für Lebensretter!“ Rettungsgassen funktionieren nur, wenn alle Verkehrsteilnehmer die Regeln beachten. Bilden sie also bereits bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse und lassen sie Einsatzfahrzeuge schnell zu ihrem Ziel. Denn unser Anliegen ist es, dass Sie sicher und zügig weiterfahren können!

 

Wir hoffen, dass wir mit der mehrtägigen Offensive viele Bürger erreichen und sensibilisieren können.

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