Eine 85-jährige Dame verständigte am Dienstagnachmittag die Polizei, nachdem sie ihre Post gesichtet hatte und ein merkwürdiges Schreiben vorfand. Es handelte sich dabei um einen fingierten Strafbefehl der „Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main“ in Höhe von 18.000 Euro, welcher bis Ende September beglichen werden sollte. Die Frau schöpfte jedoch sofort Verdacht und schaltete die Polizei ein. Somit gingen die Täter leer aus und die Polizei weist nochmals daraufhin: Lassen Sie sich nicht von zwielichtigen Schreiben angeblicher Anwälte, Behörden, Richter oder Kriminalbeamter einschüchtern und verwirren. Prüfen Sie genau, um welches Schreiben es sich handelt. Bei dieser Überprüfung lassen Sie sich niemals unter Zeitdruck setzen. Gehen Sie nie übereilt auf Drohungen zu Kontensperrungen oder Pfändungen ein! Überweisen Sie nie als Voraussetzung für bestimmte Leistungen im Vorfeld Geld auf ausländische Konten, übermitteln Sie nie Gutscheincodes oder -nummern an Fremde. Ein gesundes Misstrauen hilft weiter! Bitte seien Sie wachsam! Informieren Sie umgehend die Polizei.
Fingierter Strafbefehl
- Kategorie
- Kriminalität
- Betrug
- Senioren
- Straftaten
- Datum
- 27.09.2017
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