Feuerwerksveranstaltung - Sperrung der Schifffahrt und Ankerverbot beachten!

Potsdam

Kategorie
Verkehr
Datum
17.09.2020

Potsdamer Havel; 18.09.2020 und 19.09.2020 (Zeiten siehe unten)

Durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Brandenburg erfolgte eine Schifffahrtspolizeiliche Anordnung (Nr. 20/20 nach § 1.22 Nr. 1 BinSchStrO) für die Schifffahrt auf der Potsdamer Havel (Phv) - Auszug aus der Anordnung:

Wegen einer Feuerwerksveranstaltung erfolgt am Freitag, 18.09.2020 und Samstag, 19.09.2020, jeweils im Zeitraum von 21.00 bis 22.30 Uhr, eine Sperrung der Schifffahrt.

Gesperrt wird der Bereich zwischen Caputher Gemünd (PHv-Km 16,6) und Eisenbahnbrücke Templiner Damm (PHv-Km 21,0). Veranstaltungsteilnehmer sind ausgenommen.

Weiterhin wird für beide Veranstaltungstage, auf dem Streckenabschnitt zwischen PHv-Km 19,0 und PHv-Km 21,0, jeweils im Zeitraum von 19.00 bis 22.30 Uhr, ein Ankerverbot auf der gesamten Fahrwasserbreite des Templiner Sees angeordnet.

Hierzu ist den Anweisungen der Bediensteten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, der Wasserschutzpolizei und den Ordnungskräften des Veranstalters Folge zu leisten. (Ende der Anordnung)

Die Wasserschutzpolizei bittet alle Sportbootführer, die vom WSA-Brandenburg angeordnete Streckensperrung sowie das Ankerverbot einzuhalten und kündigt weiterhin Kontrollen zur Einhaltung der Sperrungen an.

Verantwortlich:

Polizeidirektion West
Pressestelle

Magdeburger Straße 52
14770 Brandenburg an der Havel

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