Beigefügtes aktuelles Urteil ist Anlass für die Polizeidirektion noch einmal darauf hinzuweisen, dass das Inverkehrbringen von Falschgeld eine Straftat ist, die auch geahndet wird!
Sachverhalt:
Der zur Tatzeit 27-jährige Beschuldigte wollte am Sonntag, 30.10.2016 gegen 14.00 Uhr in Hennigsdorf, Hradeker Straße, in einem Tabakwaren- und Zeitschriftenladen mit einer gefälschten 50-Euro-Note bezahlen. Das Verkaufspersonal bemerkte das Falsifikat und zog die Polizei hinzu. Laut seinen ersten Angaben gegenüber den eingesetzten Streifenbeamten hatte der Beschuldigte die Note direkt vom Sparkassenautomaten in Hennigsdorf.
In der verantwortlichen Vernehmung gab der Beschuldigte dann an, das Falsifikat im Freien hinter der Sparkasse in Hennigsdorf gefunden und bemerkt zu haben, dass es anders als die üblichen 50-Euro-Noten aussah. Auf die Idee, es mit Falschgeld zu tun gehabt zu haben, sei der Beschuldigte nach eigenen Angaben nicht gekommen. Er habe sich gefreut, 50 Euro gefunden zu haben und beschlossen sich von dem unerwarteten Fund Tabak zu kaufen, welchen er sich sonst nicht hätte leisten können.
Der Richter verurteilte den 27-Jährigen dennoch am 18.12.2017 wegen Inverkehrbringens von Falschgeld gemäß 147 StGB zu 50 Tagessätzen zu je 10 Euro, da bedingter Vorsatz in Bezug auf der Inverkehrbringen von Falschgeld bejaht wurde. (Wäre der bedingte Vorsatz in Bezug auf das Inverkehrbringen von Falschgeld verneint worden, hätte der Richter den Beschuldigten wegen Unterschlagung des vermeintlich echten Geldes im Übrigen zur gleichen Strafe verurteilt.)
Die Falschgeldkriminalität bewegt sich in der Direktion insgesamt auf einem stabilen Niveau. Nach einem im Jahr 2016 registrierten starken Anstieg, der mutmaßlich auch auf das Umstellen mehrerer Geld-Schein-Arten auf neue Ausgaben und damit den Drang, „alte“ Fälschungen noch loszuwerden, in Verbindung gebracht wird, sind die Zahlen im Jahr 2017 in etwa wieder auf dem Niveau von 2015 angekommen.
Im Einzelnen wurden 2015 und 2016 folgende Straftaten registriert:
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2015 |
2016 |
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Inverkehrbringen |
Geldfälschung |
Inverkehrbringen |
Geldfälschung |
PD Nord - gesamt |
153 |
1 |
262 |
1 |
PI OHV |
84 |
1 |
130 |
1 |
PI OPR |
43 |
0 |
90 |
0 |
PI PR |
26 |
0 |
42 |
0 |
Für 2017 liegen naturgemäß noch keine detaillierten Zahlen vor, aber bis Ende November waren es noch nicht ganz 140 registrierte Fälle insgesamt.
Alle Fälle werden in der Polizeidirektion Nord zentral bei der Kriminalpolizei bearbeitet.