Am 29.07. gegen 16.00 Uhr kontrollierten Beamte der Autobahnpolizei Nord einen PKW Volvo mit Heckfahrradträger auf der Bundesautobahn 10 zwischen dem Autobahndreieck Havelland und der Tankstelle Wolfslake-West in Richtung Autobahndreieck Werder.
Die am Heckfahrradträger angebrachte Wiederholungskennzeichentafel war dabei ein anderes amtliches Kennzeichen, als dem PKW seitens der Verwaltungsbehörde zugewiesene. Und die am Heck des Fahrzeugs angebrachte Kennzeichentafel wurde zum Zeitpunkt der Fahrzeugbenutzung vom Träger und den darauf befindlichen Fahrrädern verdeckt.
Deshalb wurde gegen den 23-jährigen Fahrzeugführer ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs eingeleitet und ihm die Weiterfahrt untersagt.