Es blieb friedlich: Polizei musste verbotene Versammlung in Potsdam auflösen

Potsdam

Kategorie
Besondere Ereignisse
Datum
12.04.2020

Brandenburger Straße; Sonntag, den 12.04.2020, 12.00-12.45 Uhr

Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte am vergangenen Donnerstag festgestellt, dass Versammlungen nach §1 der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung aktuell nicht zulässig sind, auch wenn ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern eingehalten wird. Mit diesem Beschluss bestätigte das Gericht auch die Rechtsauffassung der Versammlungsbehörde bei der Polizeidirektion West, die den Anmelder zuvor bereits darauf aufmerksam machte. Der Anmelder, einer für heute angemeldeten Versammlung in der Potsdamer Innenstadt, zog daraufhin seine Versammlungsanmeldung zurück.

Trotz des gerichtlich bestätigten Versammlungsverbotes und der Rücknahme der Versammlungsanmeldung fanden sich heute Mittag eine Vielzahl von Menschen in unmittelbarer Nähe des ursprünglich angemeldeten Versammlungsortes zusammen und machten mit Plakaten, Transparenten und Rufchören auf das vormals angemeldete Versammlungsthema, die Forderung nach „sofortiger Evakuierung der Menschen aus griechischen Lagern“, aufmerksam.

Wegen der offenkundig organisierten Menschenkette entlang der Brandenburger Straße – für die Organisiertheit sprachen die vorbereiteten Plakate, Flyer und Transparente sowie der gemeinsam gewählte Ort und Zeitpunkt der gemeinschaftlichen Meinungskundgabe – musste diese Ansammlung als  Versammlung nach dem Versammlungsgesetz eingestuft werden. Eine Anmeldung bei der Versammlungsbehörde hierzu lag nicht vor.

Auf Grund des vom Verwaltungsgericht bestätigten Verbotes derartiger Versammlungen – verboten durch die o.a. Eindämmungsverordnung - ordnete Einsatzleiter, Polizeidirektor Endro Schuster, die Auflösung der verbotenen Versammlung an und forderte die Teilnehmer der Menschenkette auf, sich zu entfernen. Dieses wurde den Teilnehmern mittels Lautsprecherdurchsagen und persönlichen Ansprachen mitgeteilt. Dieser Aufforderung kamen die meisten Teilnehmer nach einigen Minuten von selbst aktiv nach und verließen den Ort. Einige Teilnehmer kamen der Auflösungsverfügung jedoch nur sehr zögerlich bzw. gar nicht von selbst nach. Von diesen wurden die Personalien festgestellt und die Erstattung von Ordnungswidrigkeitsanzeigen wird nunmehr geprüft. Weiterhin wird die Polizei im Nachhinein die Internetveröffentlichungen auf Verstöße gegen das Versammlungsgesetz und zur Identitätenfeststellung auswerten.

Einsatzleiter Endro Schuster zieht ein zweigeteiltes Fazit:

„Einerseits bin ich froh, dass die Polizei keinen Zwang zur Versammlungsauflösung einsetzen musste, weil die meisten Teilnehmer nach der ersten Aufforderung bereits Einsicht zeigten. Es blieb also glücklicherweise friedlich. Andererseits erschreckt es mich, dass so viele junge Menschen die aktuellen Regeln zur Eindämmung der Pandemie und sogar einen hinweisenden Gerichtsbeschluss dazu nicht ernst nehmen. Ich hätte mir gewünscht, dass man die öffentlich getätigte Absage des ursprünglichen Anmelders ernst nimmt und sich erlaubte Alternativmöglichkeiten zur Meinungskundgabe sucht. Ein virtuelles Angebot dazu lag ja bereits vor. Ich möchte auch an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen, dass die Polizei nichts gegen Meinungskundgaben hat, die Art und Weise dieser Meinungskundgabe muss jedoch den geltenden Gesetzen entsprechen. Denn letztlich ist die Eindämmungsverordnung für unser aller Gesundheit erlassen worden.“

Ende der PM 800/2020

 

Hier finden Sie noch einmal unsere Pressemitteilung zum Beschluss des Verwaltungsgerichtes:

 

Pressemeldung der Polizeidirektion West

Nr. 799/20 von Donnerstag, 09. April 2020

Verwaltungsgericht bestätigt Rechtsauffassung der Polizei: Versammlung in Potsdam ist wegen Infektionsschutz nicht zulässig!

Sonntag, den 12.04.2020, Landeshauptstadt Potsdam

Der Versammlungsbehörde der Polizeidirektion West liegt eine Versammlungsanmeldung für den kommenden Sonntag zu einer geplanten Menschenkette in der Landeshauptstadt Potsdam vor.

Aktuell gilt, dass bis zum Ablauf des 19.04.2020 Versammlungen gemäß § 28 (1) des Infektionsschutzgesetzes i.V.m. § 1 (1) der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung untersagt sind.  

Polizeidirektor Endro Schuster: „Fakt ist, dass auch wir als Polizei grundsätzlich das Engagement der Bürger in gesellschaftlichen Fragen begrüßen und das Recht auf Versammlungsfreiheit für jede nicht verbotene Versammlung gewährleisten. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass es aus Gründen des Infektionsschutzes derzeit nicht erlaubt ist, Versammlungen durchzuführen. Dieses wurde heute durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Potsdam zur aktuellen Versammlungsanmeldung bestätigt.

Bei Verstößen gegen versammlungs- und infektionsschutzrechtliche Vorschriften ist die Polizei angehalten, diese konsequent zu ahnden. Insbesondere bei Straftaten hat die Polizei keinen Ermessensspielraum und muss tätig werden.“

Schuster, der die polizeilichen Einsatzmaßnahmen mit Augenmaß, aber gleichwohl dem Ziel der konsequenten Durchsetzung der Rechtsvorschriften, leiten wird, wendet sich daher mit einem Appell an die Bürgerinnen und Bürger:

„Bitte denken Sie an Ihre Gesundheit sowie die Ihrer Mitmenschen und gehen Sie kein Risiko ein. Wir haben natürlich Verständnis dafür, dass auch und gerade in dieser schwierigen Zeit die Menschen Ihre Meinung kundtun möchten, müssen aber hinsichtlich der Art und Weise auch an Ihre Vernunft appellieren. Bitte zeigen Sie Verständnis für die Notwendigkeit aktuell geltender Regularien zur Eindämmung der Pandemie und meiden Sie Ansammlungen! So schützen Sie sich, Ihre Angehörigen und Andere. Bitte bleiben Sie deshalb zu Hause und bitte bleiben Sie gesund!“

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