Elf alkoholisierte Kraftfahrzeugführe festgestellt

PD Ost

Überregional

Kategorie
Verkehr
Datum
17.12.2019

Am vergangenen Samstag wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Ost Kontrollen mit dem Ziel durchgeführt, der Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol und Drogen entgegen zu wirken. Insgesamt waren 66 Polizeibedienstete in den Landkreisen Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie in Frankfurt (Oder) an den Kontrollmaßnahmen beteiligt, die zum Teil stationär, zum Teil aus der Bewegung heraus durchgeführt wurden.

Verkehrsunfälle, die unter Alkoholeinwirkung verursacht werden, sind weiterhin eine Hauptunfallursache. Im vergangenen Jahr ereigneten sich 342 Verkehrsunfälle in der Polizeidirektion Ost, bei denen Unfallbeteiligte unter Alkoholeinfluss standen. Bei 142 dieser Verkehrsunfälle wurden Unfallbeteiligte verletzt. Vier Menschen starben im Jahr 2018 bei Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss.

Bei den durchgeführten Kontrollen am vergangenen Samstag wurden in insgesamt 11 Fällen Fahrzeugführer mit einem Atemalkoholwert von mehr als 0,5 Promille festgestellt.

Drei weitere überprüfte Fahrzeugführer standen unter Drogeneinfluss.

Den Verkehrsteilnehmern, bei denen ein Atemalkoholwert von mehr als 0,5 Promille festgestellt wurde, und bei denen, die unter Drogeneinfluss ein Kraftfahrzeug geführt haben, ist die Weiterfahrt untersagt worden. Ergänzend dazu wurden Straf- oder Ordnungswidrigkeitenanzeigen aufgenommen und Blutentnahmen oder gerichtsverwertbare Feststellungen des Atemalkohols veranlasst. 

In der Müncheberger Straße in Strausberg ist beispielsweise am Samstagvormittag ein Mercedes Kleintransporter kontrolliert worden, bei dessen 38-jährigen Fahrzeugführer Alkoholgeruch wahrgenommen wurde.

Eine durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 0,9 Promille. Im Zuge der weiteren polizeilichen Maßnahmen stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist und darüber hinaus unter Drogeneinfluss stand. Da das genutzte Fahrzeug nicht dem Fahrzeugführer gehörte, wurde eine weitere Anzeige gegen den Halter aufgenommen, weil dieser sein Fahrzeug einer anderen Person überließ, ohne zu prüfen, ob dieser eine Fahrerlaubnis besitzt.

Verantwortlich:

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