Bundes­lage­bild zu Krimi­nalität im Kon­text von Zu­wan­de­rung 2016

Überregional

Kategorie
Kriminalität
Datum
02.05.2017

Nachdem im Jahr 2015 bereits 890.000 Asylsuchende nach Deutschland eingereist waren, kamen im Jahr 2016 weitere 280.000 Asylsuchende hinzu. Dies entspricht einem Zuwachs um fast 32 %.


Das Bundeslagebild zu Kriminalität im Kontext von Zuwanderung beschreibt die Auswirkungen dieser gesteigerten Zuwanderung auf die Kriminalitätsentwicklung im Jahr 2016 sowohl für den Bereich der Allgemeinkriminalität - unter den nachfolgend dargestellten Einschränkungen und ohne ausländerrechtliche Verstöße - als auch für den Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK).
Die Entwicklung von Kriminalität im Kontext von Zuwanderung muss in Relation zur Entwicklung der Zuwanderung nach Deutschland betrachtet werden. Daher werden neben den im Jahr 2016 neu nach Deutschland gekommenen Asylsuchenden auch die bereits im Jahr 2015 oder davor eingereisten und sich weiterhin in Deutschland aufhaltenden Asylsuchenden berücksichtigt. Das vorliegende Lagebild referenziert dabei aus Gründen der Praktikabilität auf die Zahlen des Systems zur Erstverteilung von Asylsuchenden auf die Länder (EASY) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).


Grundlage für den statistischen Teil des Lagebildes sind für den Bereich der Allgemeinkriminalität die Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), wobei lediglich aufgeklärte Fälle betrachtet werden.
Im Mittelpunkt der Betrachtung zur Allgemeinkriminalität stehen Straftaten, bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde. Sofern bei der Falldarstellung aus sprachlichen Gründen im Folgenden die Rede ist von „Straftaten, die durch Zuwanderer begangen wurden“, können immer auch solche Fälle erfasst sein, bei denen zugleich Tatverdächtige ermittelt wurden, die nicht zur Gruppe der Zuwanderer gehören.


Analog der Festlegungen in der PKS versteht auch dieses Lagebild eine tatverdächtige Person als Zuwanderer, wenn sie sich mit dem Aufenthaltsstatus „Asylbewerber“, „Duldung“, „Kontingentflüchtling/Bürgerkriegsflüchtling“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ in Deutschland aufhält. Tatverdächtige mit positiv abgeschlossenem Asylverfahren („international/national Schutz-berechtigte und Asylberechtigte“) werden in der PKS unter dem Sammelbegriff „sonstiger erlaubter Aufenthalt“ erfasst. Sie können im vorliegenden Lagebild nicht berücksichtigt werden, da ihr Anteil an dieser Kategorie nicht beziffert werden kann. Die nachfolgenden Angaben zu den tatverdächtigen Zuwanderern stellen daher nur eine Teilmenge des zu berücksichtigenden Personenkreises dar.

In der PKS erfolgt die Berechnung der Kriminalitätsbelastung auf Grundlage der Einwohnerzahl.4 Für die Gruppe der Zuwanderer im Sinne dieses Lagebildes fehlt ein solcher Referenzwert. Deshalb lassen sich keine belastbaren Aussagen zur Kriminalitätsbelastung der Gruppe der Zuwanderer treffen, insbesondere nicht im Verhältnis zur Kriminalitätsbelastung der deutschen Wohnbevölkerung.
Im Bereich der Allgemeinkriminalität trifft das Lagebild mangels Datenbasis in der PKS keine Aussagen zur Tatörtlichkeit sowie zur Aufenthaltsdauer bzw. zum Zuwanderungszeitpunkt des Tatverdächtigen. Deshalb können weder Aussagen zu Straftaten getroffen werden, die in bzw. im Umkreis von Erstaufnahmeeinrichtungen oder Flüchtlingsunterkünften begangen wurden, noch ist eine Differenzierung zwischen tatverdächtigen Zuwanderern, die vor oder im Jahr 2016 eingereist sind, möglich.


Der am 19.12.2016 am Berliner Breitscheidplatz verübte Anschlag, bei dem insgesamt 13 Menschen ums Leben kamen und 66 Menschen verletzt wurden, ist aufgrund der Erhe-bungsmodalitäten der PKS in diesem Bundeslagebild noch nicht berücksichtigt. Die diesbezüglichen Ermittlungen waren zum Erhebungsstichtag noch nicht abgeschlossen. Allgemein gilt, dass die Aktualität der PKS durch Straftaten mit langer Ermittlungsdauer beeinflusst wird. Etwa 24 Prozent der in der PKS 2016 erfassten Straftaten wurden bereits im Jahr 2015 oder früher verübt.
Das Lagebild enthält für das Berichtsjahr 2016 erstmals auch Aussagen zu Opfern aus der Gruppe der Zuwanderer („Asylbewerber/Flüchtlinge"). Da die Zuordnungskriterien bezüglich der Gruppe der Opfer und der Gruppe der tatverdächtigen Zuwanderer voneinander abweichen, sind Vergleiche beider Personengruppen miteinander nur sehr eingeschränkt möglich. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass Angaben zu Opfern in der PKS nur bei bestimmten Straftaten/Straftatengruppen5 erfasst werden.
Aussagen zum Bereich der Organisierten Kriminalität basieren auf dem Bundeslagebild Organisierte Kriminalität.


Aussagen zum Bereich der Politisch motivierten Kriminalität basieren grundsätzlich auf den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK).

Zum vollständigen Bundeslagebild: siehe Links zum Thema weiter unten.

Quelle: Bundeskriminalamt

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