Brandenburg stoppt Anwendung des neuen Bußgeldkataloges

Bundesverkehrsministerium muss Rechtssicherheit klären

Potsdam

Überregional

Kategorie
Die Polizei
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Straßenverkehr
Datum
03.07.2020

Per Erlass hat das Brandenburger Ministerium des Innern und für Kommunales am 2. Juli, in Abstimmung mit dem Brandenburger Verkehrsministerium, die Anwendung des geänderten Bußgeldkataloges mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Grund dafür sind Zweifel an der Rechtssicherheit der letzten Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), über die das Bundesverkehrsministerium die Länder tags zuvor informiert hatte.

Die StVO-Novelle war im Februar gegen die Stimme Brandenburgs mehrheitlich im Bundesrat beschlossen worden und zum 28. April in Kraft getreten. Brandenburgs Innenministerium hat nun alle Bußgeldstellen des Landes angewiesen, wieder den alten Bußgeldkatalog anzuwenden. Sämtliche Bußgeldbescheide, die nach dem geänderten Katalog erteilt wurden und noch nicht rechtskräftig sind, müssen korrigiert werden. Wie mit bereits rechtskräftigen Bescheiden zu verfahren ist, wird derzeit vom Bundesverkehrsministerium geprüft. Ein Ergebnis der Prüfung soll bis Mitte Juli vorliegen.

 

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